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26.11.2010

Abschottung der Stadtzentren?

Umweltzonen sind unsinnig, untauglich und illegal

Für die Einrichtung von Umweltzonen in städtischen Gebieten fehlt die gesetzliche Grundlage. Dennoch will der Bundesrat die Schweiz nach Luftverschmutzung in Rayons einteilen und Gebiete mit einer vergleichsweise hohen Verschmutzung schützen, indem gewisse Fahrzeuge dort nicht mehr verkehren dürfen.

Die vorgeschlagene Neuregelung ist sehr restriktiv. Die strengen Emissionskategorien und der sehr eng gehaltene Ausnahmenkatalog würden den motorisierten Individualverkehr stark einschränken. Zudem wäre die Bewirtschaftung von Umweltzonen mit einem hohen administrativen Aufwand verbunden, was unweigerlich zu Mehrbelastungen für den Steuerzahler führen würde.

Der konkrete Nutzen von Umweltzonen für Mensch und Umwelt wurde wissenschaftlich nie nachgewiesen. Die zahlreichen deutschen Städte, welche bereits seit längerer Zeit derartige Umweltzonen eingerichtet haben, zeigen auf, dass die Umsetzung in einen administrativen und organisatorischen Leerlauf mit enormen Kostenfolgen mündet.

Obschon der deutsche Fahrzeugpark im Schnitt markant älter ist als der schweizerische und deshalb deutlich "umweltkritischer" ist, werden die Erwartungen an die Verbesserung der Luftqualität massiv enttäuscht. So wurden in den Umweltzonen von Berlin, Bremen, Hannover und Stuttgart Verbesserungen von lediglich drei bis vier Prozent registriert. Da diese Veränderungen im Bereich der üblichen Schwankungen entsprechender Messungen liegen, kann nicht einmal von einem geringen Erfolg gesprochen werden!

Die Idee der Einrichtung von Umweltzonen mag vor einem Vierteljahrhundert, als die Luftreinhalte-Verordnung des Bundes in Kraft gesetzt wurde, bestechend erschienen sein. Seither haben sich die schweizerische Fahrzeugflotte und damit die Luftbelastung durch den Strassenverkehr so stark verändert, dass mit Umweltzonen kaum mehr eine Verbesserung zu erreichen ist. Die Schaffung solcher Zonen stellt daher eine unverhältnismässige und untaugliche Massnahme dar.

Auch eine Gesamtbetrachtung der Verkehrssysteme spricht gegen eine übertriebene Abschottung der Stadtzentren. Es wäre ein ökologischer und wirtschaftlicher Unsinn, wenn die in den Stadtzentren liegenden Hauptstationen unserer wichtigsten Eisenbahnverbindungen nur noch teilweise mit dem motorisierten Individualverkehr erreichbar wären. Ebenso unsinnig wäre es, wenn in den Städten bestehende Parkhäuser praktisch nicht mehr genutzt werden könnten.

Die Einführung von Umweltzonen wäre schlicht illegal, denn eine derartig einschneidende Massnahme braucht eine gesetzliche Grundlage. Die Verordnung, welche die Umweltzonen postuliert, stützt sich auf das Umweltschutzgesetz, doch darin befindet sich kein Wort über derartige Zonen! Die Verwaltung will ein einschneidendes Instrument einführen, das nicht einmal demokratischen Mindestanforderungen genügt.


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