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16.12.2010

Keine Chance für den Einheitssatz

Nationalrat weist Mehrwertsteuer-Vorlage zurück an den Bundesrat

Der Einheitssatz für die Mehrwertsteuer ist gestorben. Die Vorlage geht mit dem Auftrag an den Bundesrat zurück, ein System mit zwei Sätzen und Ausnahmen auszuarbeiten. Der Nationalrat erteilte der Regierung diesen Auftrag am Mittwoch mit 106 zu 62 Stimmen.

sda. Die grosse Kammer verlangt von der Regierung einen reduzierten Steuersatz für Lebensmittel sowie das Gast- und Beherbergungsgewerbe. Dieser soll gemäss einer im Rat geäusserten Vorstellung 3.4 Prozent betragen, der Normalsatz 8 Prozent. Auf Sätze legte sich die Kammer aber nicht fest.

Zudem will der Nationalrat zusätzlich zu den fünf Ausnahmen in der Vorlage weitere Bereiche von der Steuerpflicht befreien: Das Gesundheits- und Bildungswesen, die Kultur, den Sport und wohltätige Organisationen. Der Bundesrat soll nun die Auswirkungen der verschiedenen Varianten darlegen und Steuererhöhungen vermeiden.

Der Bundesrat hatte in seiner Vorlage Banken, Versicherungen, Wetten, Lotterien und andere Glücksspiele, Immobilienwirtschaft, Landwirtschaft und Leistungen im Gemeinwesen ausnehmen wollen. Heute gibt es 29 Ausnahmen von der Steuerpflicht.

Absturzursache für den grossen Traum eines einzigen Mehrwertsteuersatzes von 6.5 Prozent des ehemaligen Finanzministers Hans-Rudolf Merz war die schiere Unmöglichkeit, diese Ausnahmen abzuschaffen, wie Kommissionssprecher Caspar Baader (SVP/BL) erklärte.

Am geballten Widerstand von Konsumenten, Bauern, Kantonsregierungen, Sportverbänden, 30'000 neu Mehrwertsteuerpflichtigen und weiteren Kreisen vorbei lasse sich die Vorlage nie durchsetzen. Der Einheitssatz sei sinnvoll, aber unrealistisch.

SP und Grüne wollten gar nicht auf Vorlage eintreten

Mit dem Eintreten auf die Vorlage und der anschliessenden Rückweisung an den Bundesrat folgte die grosse Kammer ihrer Kommission. Eintreten beschloss sie gegen den Antrag der Ratslinken mit 113 zu 58 Stimmen. SP und Grüne wollten auch vom Rückweisungsantrag nichts wissen.

Sie bemängelten den Überarbeitungsauftrag an den Bundesrat als unklar. Die fixe Idee Merz' werde eigentlich von niemandem geteilt, sagte Hans-Jürg Fehr (SP/SH). Der Auftrag sei Beschäftigungstherapie an einer Totgeburt.

Die vom Bundesrat geplante Unterstellung des Gesundheitswesens unter die Steuerpflicht sei wegen des zu erwartenden Prämienschubs besonders stossend. Banken und Versicherungen blieben andererseits ungeschoren.

Pirmin Bischof (CVP/SO) sagte für die CVP/GLP/EVP-Fraktion, sozialpolitische Differenzierungen zwischen Brotpreis und Porsche-Kauf müssten bleiben. Die Mehrwertsteuer müsse ohne soziale Gefahren modernisiert werden.

FDP verteidigt Einheitssatz

Die einzige Lanze für die Vorlage brach im Rat neben Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf die FDP. Allein ein Einheitssatz baue Bürokratie ab und gebe Wachstumsimpulse, erklärte Philipp Müller (AG).

Die aktuelle Unterteilung in drei unterschiedliche Sätze sei ein Unsinn. Gerade die Ausnahme der Nahrungsmittel sei nicht mehr gerechtfertigt, denn deren Anteil am Warenkorb sei stark gesunken.

Widmer-Schlumpf erklärte, mit der Rückweisung werde keine Vereinfachung in der Mehrwertsteuer erreicht – ganz im Gegenteil. Der erste Teil der Mehrwertsteuerreform mit administrativen Vereinfachungen und mehr Rechtssicherheit sei seit Januar in Kraft. Nun sollte sich der Rat eigentlich die schwierigere Kost vornehmen – den Einheitssatz.

Mit diesem würden Investitionshürden wegfallen. Der Kaufkraftanstieg für Private würde bei der Einführung 700 Franken im Jahr betragen. Und die Taxe occulte würde verschwinden.


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