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14.06.2013

Regierungsrat muss sich mit Lärmschutz befassen

Motion von Elias Schäfer deutlich überwiesen

Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt hat mit 48 zu 18 bei elf Enthaltungen eine Motion von Elias Schäfer (FDP) überwiesen, die mehr Rechtssicherheit für Gastwirtschaftsbetriebe beim Lärmschutz fordert. Der Regierungsrat hat nun drei Monate Zeit, Stellung zu nehmen.

Regierungsrat Christoph Brutschin (SP) sprach sich ungewohnt scharf gegen die Motion aus. Diese bringe gar kein Mehr an Rechtssicherheit. Es sei der Bundesrat, der die Grenzwerte festlege, und der Kanton dürfe hier nicht eingreifen. Zudem nutze Basel bereits jeden vorhandenen Spielraum im Bundesgesetz zugunsten der Wirte. "Wenn Sie uns diesen Auftrag geben, werden wir die nötigen Vollzugsleute anstellen und Meter für Meter, Restaurant für Restaurant und Veranstaltung für Veranstaltung überprüfen", drohte Brutschin.

Der Motionär Elias Schäfer blieb cool. Er sei froh, dass die Regierung Hand zu Lösungen biete, so Schäfer. Auch freue ihn das Bekenntnis Brutschins, er wolle keine weitere Verschärfung. "Nehmen Sie doch diese Motion als Anlass auszuloten, wie eine nachvollziehbarere Praxis im Lärmschutz möglich wäre. Ich freue mich auf den schriftlichen Bericht."

In der Basler Zeitung vom 11. August 2012 sagte Christoph Brutschin: "Als Regierungsrat weise ich meine Mitarbeiter an, dass sie dort, wo Ermessensspielraum möglich ist, die liberalste Lösung wählen." Der Wirteverband Basel-Stadt kam nach eingehender Analyse allerdings zur Einschätzung, dass oft genau das Gegenteil passiert: Der Lärmschutz wird in Basel restriktiv gehandhabt.

Entgegen der Einschätzung von Regierungsrat Brutschin verlangt die Motion auch gar keine neuen oder eigenständigen Grenzwerte auf kantonaler Ebene. Ein von ihm kritisierter Eingriff in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes ist damit jedenfalls nicht verbunden. Warum es bei einer kleinen Erleichterung in belebten Zonen zur Neuüberprüfung jedes Lokals kommen soll, bleibt deshalb sein Geheimnis.

Die Motion Schäfer präsentiert einen konkreten Lösungsvorschlag, ohne das Ruhebedürfnis in Wohngebieten in Frage zu stellen. Die Grenzwerte des Bundes werden lediglich übernommen; eine unzulässige Legiferierung auf kantonaler Ebene ist entgegen der Kritik von Regierungsrat Brutschin nicht gegeben.

§ 11 des kantonalen Umweltschutzgesetzes soll um einen Absatz ergänzt werden: "Für die dem Gesetz über das Gastgewerbe unterstellten Betriebe gelten für die Beurteilung des Immissionsschutzes gegenüber Dritten in den Zonen 4 bis 6 sowie in allen Zonen mit Gewerbeerleichterungen gemäss kantonalem Zonenplan die Planungsgrenzwerte der Empfindlichkeitsstufe III von Anhang 6 der Lärmschutzverordnung des Bundes."

In Zukunft sollen für Gastwirtschaftsbetriebe in Mischzonen und Zonen mit Gewerbeerleichterung also mindestens dieselben Lärmgrenzwerte gelten wie für andere Gewerbebetriebe. Damit würde die Rechtssicherheit für Gastwirtschaftsbetriebe ein wenig verbessert.

Nachtrag vom 27. August 2013: In seiner Stellungnahme beantragt der Regierung dem Grossen Rat, die Motion nicht zu überweisen, weil diese gegen Bundesrecht verstosse.


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