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27.09.2012

Entscheid des Ständerates lässt Präventionsgesetz scheitern

Eine unnötige Vorlage ist definitiv vom Tisch

Die zur Diskussion stehende Vorlage zur Schaffung eines neuen Präventionsgesetzes ist definitiv vom Tisch. Damit werden die Wirtschaft und die Bevölkerung vor einem neuen überflüssigen Gesetz verschont.

GastroSuisse reagiert mit Erleichterung. "Es braucht kein neues Gesetz für eine wirkungsvolle Prävention", ist Direktor Dr. Bernhard Kuster überzeugt. GastroSuisse hat den Entwurf zu einem neuen Präventionsgesetz stets deutlich abgelehnt und zusammen mit anderen Akteuren bekämpft.

Das Gesetz hätte die Branche unnötig belastet und zu deutlich mehr Bürokratie in der Verwaltung wie auch in den Betrieben geführt. Die Vorlage war zudem über weite Teile so offen formuliert, dass deren Folgen kaum abschätzbar gewesen wären.

Die bestehenden gesetzlichen Grundlagen lassen eine sehr wirkungsvolle und zielführende Prävention zu. Das belegen beispielsweise die seit Jahren rückläufigen Zahlen beim Alkoholkonsum. "Auch die Koordination der verschiedenen Kampagnen ist bereits heute gewährleistet", so Kuster.

"Mit der Ablehnung des Präventionsgesetzes werden die echt schweizerischen Werte wie Freiheit und Eigenverantwortung sowie das Subsidiaritätsprinzip und der Föderalismus höher gewichtet als Verbote, Einschränkungen und eine Stärkung des Zentralstaates", schreibt der Schweizerische Gewerbeverband. Man werde wachsam bleiben und weitere Initiativen, immer mehr Lebensbereiche von der Wiege bis zur Bahre staatlich zu regeln, mit Entschiedenheit bekämpfen.

Der Gewerbeverband betont, dass das Nein zum neuen Präventionsgesetz kein Nein zu einer massvollen Präventionspolitik sei. Er werde sich auch weiterhin für sinnvolle Prävention einsetzen, etwa im Bereich der Arbeitssicherheit oder zur Bekämpfung des Alkoholismus bei Risikogruppen. Dazu seien die heutigen Gesetzesgrundlagen völlig ausreichend.

Auch GastroSuisse fühlt sich der Prävention und Gesundheitsförderung von Mitarbeitenden und Gästen verpflichtet. Prävention sei aber dann nicht mehr massvoll und vernünftig, wenn sie zur Aushebelung des liberalen Rechtsstaates mit eigenverantwortlichen Individuen führe.


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