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14.08.2013

Neues Verkehrskonzept für die Basler Innenstadt

Regierung erlässt Verordnung zur ausnahmsweisen Zufahrt

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat die Verordnung zur ausnahmsweisen Zufahrt in die Innenstadt gutgeheissen. Diese Verordnung konkretisiert gemäss den parlamentarischen Vorgaben das neue Verkehrskonzept für eine attraktive Innenstadt und legt fest, wer unter welchen Voraussetzungen die Kernzone der Innenstadt trotz des grundsätzlichen Fahrverbotes für motorisierte Fahrzeuge befahren darf. Die Verordnung wird am 1. Januar 2014 wirksam.

Der Güterumschlag in der Kernzone der Basler Innenstadt ist künftig von Montag bis Freitag von 6 bis 11 Uhr und an Samstagen von 6 bis 9 Uhr erlaubt. Neben den bewilligungsfreien Ausnahmen vom grundsätzlichen Fahrverbot sieht die Verordnung gebührenpflichtige Zufahrtsbewilligungen und für die Anwohnerschaft gebührenfreie Zufahrtsberechtigungen vor.

Bewilligungsfreie Ausnahmen vom Fahrverbot innerhalb der Sperrzeiten gelten für die öffentlichen Dienste und Taxis sowie für Fahrten zu Hotels und zu Behindertenparkplätzen.

Kostenpflichtige Bewilligungen, gebührenfreie Berechtigungen

Wer ausserhalb der Güterumschlagszeiten eine nicht aufschiebbare Verrichtung zu erledigen hat, kann eine gebührenpflichtige Kurzbewilligung für die Kernzone der Innenstadt beantragen – je nach Verrichtung auch für mehrere Wochen oder länger. Dies gilt etwa für Gewerbebetriebe, die einen mehrwöchigen Werkauftrag im Innenstadt-Perimeter zu erledigen haben.

Zudem besteht für Angehörige bestimmter Anspruchsgruppen mit regelmässiger Verrichtung in der Innenstadt die Möglichkeit, gebührenpflichtige Dauerbewilligungen zu beantragen – beispielsweise für private Organisationen des Gesundheitswesens und der Sicherheitsdienstleistungen oder für Marktfahrerinnen und Marktfahrer an Markttagen.

Die Anwohnerschaft erhält für die Zufahrt in die Kernzone die Kurz- und Dauerberechtigungen gebührenfrei. Natürliche oder juristische Personen, die in der Kernzone wohnen oder geschäftsansässig sind, können jederzeit zu ihren privaten Abstellplätzen zufahren. Für natürliche Personen ohne private Abstellplätze gelten erleichterte Zufahrtsbedingungen, etwa für den Güterumschlag oder für Zufahrten zum Ein- und Aussteigenlassen von Personen.

Sämtliche Bewilligungen und Berechtigungen sollen postalisch, telefonisch oder via Homepage der Motorfahrzeugkontrolle erledigt werden können.

Langwieriger Interessensausgleich

Mit der nun verabschiedeten Verordnung werde eine lange Suche abgeschlossen, den verschiedenen Ansprüchen von Politik, Gewerbe und Anwohnerschaft gerecht zu werden, sagte der Vorsteher des Justiz- und Sicherheitsdepartementes, Regierungsrat Baschi Dürr, vor den Medien.

1999 war der Wunsch nach einem neuen Verkehrskonzept für die Innenstadt erstmals offiziell in einem Aktionsprogramm Stadtentwicklung formuliert worden. In den folgenden Jahren beschäftigte das Thema regelmässig die Regierung und das Kantonsparlament.

Im Jahr 2011 stimmte der Grosse Rat dem Ausgabenbericht zum neuen Verkehrskonzept Innenstadt des Bau- und Verkehrsdepartementes zu. Dessen Vorsteher, Regierungsrat Hans-Peter Wessels, erinnerte an die Leitplanken und Zielsetzung dieses Konzeptes. Es soll die Attraktivität der Basler Innenstadt dank erweiterter Fussgänger- und Begegnungszonen und verkehrsberuhigter Kernzone erhöhen.

Gewerbeverband begleitet Umsetzung

Gegen eine erste vom Regierungsrat gutgeheissene Verordnung zur ausnahmsweisen Zufahrt waren im Herbst 2012 elf Verfassungsbeschwerden angemeldet worden. Das Justiz- und Sicherheitsdepartement sowie das Bau- und Verkehrsdepartement hatten deshalb eine Überarbeitung der Verordnung beschlossen; sie führten in der Folge rund ein Dutzend Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern von verschiedenen Organisationen sowie der Beschwerdeführerschaft.

Der Gewerbeverband Basel-Stadt sei zwar nicht mit allen Punkten der nun beschlossenen Verordnung einverstanden, sagte dessen politischer Berater, Elias Schäfer. Der Verband trage sie aber im Sinne eines Kompromisses mit.

Ob sich das Regelwerk auch in der Praxis bewähre, hänge nun von der konkreten Umsetzung ab. Diese wird von einer Begleitgruppe unter der Leitung des Generalsekretärs des Justiz- und Sicherheitsdepartementes koordiniert, in der das Gewerbe mit zwei Vertretern Einsitz nimmt. Zwei weitere Vertreter stellen die Anwohnerschaft, je einen Vertreter die Abteilung Verkehr der Kantonspolizei Basel-Stadt (Justiz- und Sicherheitsdepartement) und das Amt für Mobilität (Bau- und Verkehrsdepartement).

Die Verordnung samt detaillierten Erläuterungen und konkreten Beispielen findet sich ab sofort auf der Website mfk.bs.ch der Motorfahrzeugkontrolle. Die Publikation der Verkehrsmassnahmen im Kantonsblatt ist im November vorgesehen, der Beginn für die neue Signalisation für Januar 2014.


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