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Wirteverband Basel-Stadt

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25.09.2013

Gewerbeverband lehnt Limitierung der Anzahl Taxis ab

Überarbeitung der Vorlage gefordert

Der Gewerbeverband Basel-Stadt lehnt in seiner Stellungnahme zum totalrevidierten Taxigesetz die vorgeschlagene Limitierung der Taxibetriebsbewilligungen entschieden ab. Generell plädiert er für eine Verschlankung der Vorlage.

Mit der Totalrevision des Taxigesetzes von 1996 will der Regierungsrat einerseits die seither geänderten Vorgaben des Binnenmarktgesetzes und des Freizügigkeitsabkommens in der kantonalen Gesetzgebung nachvollziehen, und andererseits die Qualität im Taxigewerbe über zusätzliche Markteintrittshürden verbessern.

Der Gewerbeverband Basel-Stadt kritisiert diesen unmöglichen Spagat zwischen Liberalisierung nach aussen und Protektionismus nach innen und fordert im Sinne einer freien Marktentfaltung eine möglichst geringe Regulierung für alle Marktteilnehmer.

Der Verband schlägt daher vor, die Qualitätskontrolle im neuen Taxigesetz in erster Linie über die Taxifahrbewilligung zu erreichen. Demgegenüber soll die Taxibetriebsbewilligung weniger restriktiv als vorgeschlagen gehandhabt werden, indem sie unabhängig vom eingesetzten Fahrzeug erteilt wird.

Die Bestimmung, wonach jedes Fahrzeug eine Betriebsbewilligung benötigt, verunmögliche das betriebsbedingt notwendige Einsetzen von Ersatzfahrzeugen. Im Weiteren sei es unverständlich, weshalb ein Taxibetreiber zwingend selbst Taxifahrer sein müsse, obwohl er aufgrund seiner administrativen Tätigkeiten möglicherweise gar kein Taxi fahre.

Als marktwirtschaftlich inakzeptabel betrachtet der Gewerbeverband Basel-Stadt die geplante Einführung einer staatlich festgelegten Limitierung der Taxibetriebsbewilligungen. Der Verband bezweifelt, dass der Regierungsrat in der Lage ist, ein adäquates Angebot zu definieren, das die effektive Nachfrage abdeckt. Ebenso abzulehnen seien Bestimmungen zu Ausrüstung und Zustand eines Fahrzeuges sowie die vorgesehene Anschreibpflicht an den Aussenseiten der Fahrzeuge.

Zusammengefasst schlägt der Gewerbeverband vor, das Taxigesetz im Sinne der genannten Punkte umzuformulieren und gründlich zu überarbeiten. Insbesondere sei auf eine Limitierung der Taxibetriebsbewilligungen zu verzichten und das Gesetz insgesamt zu verschlanken.

Daneben sei sicherzustellen, dass durch das neue Taxigesetz keine zusätzlichen Stellen in der Kantonsverwaltung entstehen. Weiter erwartet der Gewerbeverband, dass das Taxigewerbe bei der Erarbeitung der Taxiverordnung beziehungsweise der Tarifordnung von Beginn weg miteinbezogen wird, um eine praxistaugliche und gewerbefreundliche Umsetzung sicherzustellen.


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