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05.03.2015

LDP-Fraktion fordert Überprüfung

Negative Folgen des Verkehrskonzepts Innenstadt

Schon zwei Monate nach Inkraftsetzung des Verkehrsregimes in der Basler Innerstadt zeigt sich, dass die neuen Regeln und vor allem deren Durchsetzungsart Folgen haben, welche so nicht absehbar waren und auch nicht gewollt sind. Die Fraktion der Liberal-Demokratischen Partei Basel-Stadt fordert deshalb den Regierungsrat auf, die Umsetzung des Regimes zu überdenken und Verbesserungen anzubringen.

Als der Grosse Rat seinerzeit die gesetzlichen Grundlagen beschlossen hatte, auf deren Basis der Regierungsrat die heute geltende Regelung des Individualverkehrs in der Innerstadt erlassen hat, war wohl niemandem bewusst, wer alles in welcher Art von den neuen Regeln betroffen sein würde. Auch gibt die teilweise sehr rigide und nicht bürgerfreundliche Art der Umsetzung nicht erst seit dem nahezu schnitzelbankreifen Vorgehen gegenüber Fasnachtswagen zu Fragen Anlass.

Die Praxis der ersten Zeit des neuen Regimes zeigt, dass zum Teil seltsame und auch ungewollte Vorschriften oder Auslegungen bestehen, die nicht bewusst beschlossen worden sind. So war es im Vorfeld zum Beispiel kein Thema, dass Reisebusse mit Gästen für Restaurants im Innerstadt-Perimeter nicht vorfahren dürfen, sondern in (eine deutlich grössere Zahl von) Taxis umsteigen müssen. Ebenso wenig war die Rede von Limousinen mit Chauffeuren, die nicht einfahren dürfen oder von den Nicht-Notfall-Fahrten der Blaulicht-Organisationen.

Nicht befriedigend geregelt sind auch die Zu- und Wegfahrten zu Arztpraxen in der Innerstadt, obwohl dies von der ärztlichen Standesvertretung frühzeitig angesprochen wurde.

Seit der Inkraftsetzung der neuen Regeln sind verschiedene weitere, nicht beabsichtigte Nebenwirkungen bekannt geworden. Auswirkungen, die Betroffenen mehr schaden, als dass sie der Allgemeinheit nutzen. "Hier sind nach den konkreten Erfahrungen möglichst umgehend Verbesserungen vorzunehmen", schreibt die LDP in einer Mitteilung.

Die LDP-Fraktion fordert den Regierungsrat auf zu berichten, welche nicht bedachten Zufahrts-Situationen seit Erlass der Verordnung zu Problemen führten und wie sie bis zu einer Überarbeitung der Verordnung mit Ausnahmebewilligungen gelöst werden können. Dazu sei zu prüfen, welche Verbesserungen des Zufahrtsregimes auf der Basis der ersten Erfahrungen vorgenommen werden können.


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