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03.07.2016

Einheitliche Lärmempfindlichkeitsstufen für die Innenstadt

Grossrat Mumenthaler sagt LESP-Flickenteppich den Kampf an

Gemäss Zonenplan wäre die gesamte Innenstadt als eine Mischzone mit Gewerbe und Wohnen der Lärmempfindlichkeitsstufe III zuzuteilen. Die Realität sieht anders aus: Der Lärmempfindlichkeitstufenplan (LESP) enthält zahlreiche Ausnahmen. Ein politischer Vorstoss will das nun korrigieren.

Der LESP sorgt immer wieder für Probleme. So liegt beispielsweise ein Teil des Ausgehboulevards an der Rheingasse in der Empfindlichkeitsstufe II, wie sie eigentlich für reine Wohnzonen ohne störende Betriebe vorgesehen ist. Diesen unbefriedigenden Zustand will FDP-Grossrat Stephan Mumenthaler mit seiner Motion "Einheitliche Lärmempfindlichkeitsstufen in der verkehrsberuhigten Innenstadt" beseitigen, die von 13 Grossräten aus verschiedenen Fraktionen mitunterzeichnet wurde.

Der LESP in der Innenstadt gleicht mehr einem Flickenteppich als einer einheitlichen Zone, wie sie aufgrund der tatsächlichen Nutzung zu erwarten und aus bundesrechtlicher Sicht auch anzustreben wäre. "Dieser Umstand führt seit Jahren zu Problemen für verschiedene Gastwirtschaftsbetriebe, behindert diese in der Weiterentwicklung und bedroht teilweise auch Traditionslokale in ihrer Existenz", so Mumenthaler. Insbesondere erschwere der LESP die Etablierung einer moderaten Nutzung und Belebung des in der verkehrsfreien Innenstadt gewonnenen öffentlichen Raumes durch Boulevardgastronomie.

"Angesichts der Verkehrsberuhigung und der damit einhergehenden Aufwertung der Innenstadt zur Begegnungszone für die ganze Stadt, ist es an der Zeit, den LESP den veränderten Verhältnissen anzupassen und damit zugleich auch den Vorgaben des Bundesrechts anzupassen, wonach Mischzonen, wie sie im kantonalen Zonenplan in der Innenstadt vorgesehen sind, grundsätzlich nicht der LES II, sondern der LES III zuzuordnen sind", heisst es in der Motion.

Ärgernis: Der LESP in der Innenstadt gleicht einem Flickenteppich.


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