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18.07.2016

2.27 Euro pro Stunde: Ausbeutung in Chinarestaurants

Deutsche Zöllner decken Betrug und Menschenhandel auf

Zwei Jahre Freiheitsstrafe und die Leistung der Schadenswiedergutmachung in Höhe von 165'000 Euro, so lautete das Urteil des Landgerichts Landshut nach Berufung gegen einen 28-jährigen chinesischen Gastronom aus dem Landkreis Augsburg.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren seine Beschäftigten nicht oder nur zum Teil zur Sozialversicherung angemeldet hatte. Der Angeklagte unterzeichnete für die chinesischen Spezialitätenköche mit vollem Wissen Arbeitsverträge mit falschen Inhalten bezüglich Arbeitszeit und Arbeitslohn. Diese wurden dann bei der Beantragung des Aufenthaltstitels vorgelegt.

Unter dem Deckmantel einer legalen Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis mussten die Beschäftigten tatsächlich erheblich länger und zu einem wesentlich niedrigeren Lohn arbeiten. Was dem Besitzer zweier Chinarestaurants in Erding und im Landkreis Augsburg über die Jahre eine erhebliche Einnahmequelle verschaffte.

Insgesamt konnten die Landshuter Zöllner dem Mann in 142 Fällen Sozialversicherungsbetrug nachweisen. Die Auswertung der Kassenaufzeichnungen durch die Steuerfahndungsstelle Landshut brachte auch hier Manipulationen zutage. Der Angeklagte gab zu, die Tagesumsätze nachträglich überarbeitet und nach unten korrigiert zu haben. Ebenso hatte er den Umsatzanteil mit siebenprozentiger Umsatzsteuer, wie er nur bei Essen zum Mitnehmen anfällt, erhöht.

Zudem sah das Gericht den Tatbestand des Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft erfüllt. Ein chinesischer Koch erhielt 2013 über sechs Monate lang einen tatsächlichen Stundenlohn von 2.27 Euro bei einer Wochenarbeitszeit von mindestens 66 Stunden.

Der nicht Deutsch sprechende Koch konnte aufgrund seiner Aufenthaltserlaubnis den Arbeitgeber nicht wechseln, weil die Erlaubnis nur für die zwei Restaurants des Angeklagten erteilt worden war. Zudem behielt der Restaurantbetreiber den Reisepass des Kochs ein, sodass er nicht wieder nach China zurückkehren konnte.

Nur weil der Angeklagte in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Landshut umfassend geständig und einsichtig war, konnte die zuvor von Seiten des Amtsgerichts Landshut verhängte Freiheitsstrafe von drei Jahren, auf nunmehr zwei Jahre, ausgesetzt zur Bewährung, reduziert werden. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.


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