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14.02.2017

Möblierungsvorschriften für Boulevardrestaurants entfallen

Nutzung des öffentlichen Raums wird liberalisiert

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat die neue Verordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (NöRV) verabschiedet. Verschiedene Bestimmungen werden gelockert: So werden die Betriebszeiten von Buvetten erweitert, Food Trucks ermöglicht oder die Richtlinien für die Möblierung von Boulevardrestaurants aufgehoben.

Die NöRV lockert Bestimmungen über die Nutzung des öffentlichen Raumes. Die neue Verordnung vereinfacht Bewilligungsverfahren, regelt und präzisiert zudem die langjährige Bewilligungspraxis von Nutzungen des öffentlichen Raums. Sie bringt dadurch mehr Transparenz.

Der Entwurf der Verordnung ging im Sommer 2016 in die öffentliche Vernehmlassung und ist dort auf grosse Zustimmung gestossen. Die zahlreichen Rückmeldungen wurden ausgewertet und soweit möglich und angebracht berücksichtigt. Die Verordnung hat Auswirkungen auf die rund 5000 Geschäfte zur Nutzung des öffentlichen Raums, die die Allmendverwaltung jährlich bearbeitet.

Mit der Verordnung wurden zahlreiche Liberalisierungen beschlossen. Die bisherige Beschränkung der Betriebsdauer von Buvetten von sechs Monaten wird abgeschafft. Die Betreiber von Verkaufsständen können neu neben dem Verkaufsstand weiteres Mobiliar wie Stehtische und Sonnenschirme aufstellen, wenn es die örtlichen Verhältnisse zulassen. Neu sind sogenannte Food Trucks im öffentlichen Raum zulässig; Verkaufsstände dürfen motorisiert sein und das grundsätzliche Verbot von Grill- und Brateinrichtungen bei Verkaufsständen fällt weg.

Betreiber von Boulevardrestaurants geniessen künftig mehr Freiheit bei der Gestaltung ihrer Aussenbereiche. Die bisherigen Richtlinien für die Möblierung von Boulevardrestaurants werden aufgehoben und durch wenige, grundlegende Vorgaben ersetzt. Weiterhin verboten sind Teppiche, Podeste, Zäune und Mobiliar mit Fremdwerbung.

Das Verteilen von Drucksachen im öffentlichen Raum wird an die Praxis des Bundesgerichts angepasst. Drucksachen können wie bisher frei auf der Strasse oder mit Aktionen an den definierten Standorten für Informationsstände verteilt werden. Neu werden Drucksachen mit rassistischem oder geschlechterdiskriminierendem Inhalt oder mit Inhalt, der die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet, im öffentlichen Raum gänzlich für unzulässig erklärt. Dies entspricht der Praxis bei Plakatwerbung.

Die Verordnung regelt das bisherige Meldeverfahren für die Nutzung des öffentlichen Raums. Es stellt sicher, dass zum Beispiel nicht mehrere Hochzeitsapéros, Kuchenverkaufs- oder Informationsstände zur selben Zeit am selben Ort stattfinden.

Sportveranstaltungen und Umzüge werden neu, wie alle anderen Veranstaltungen, durch die Allmendverwaltung bewilligt. So müssen sich Gesuchstellende nur noch an eine einzige Bewilligungsstelle wenden. Die Zuständigkeit für Demonstrationen und Kundgebungen bleibt wie bis anhin bei der Kantonspolizei.

Betreiber von Boulevardrestaurants haben es künftig einfacher, ihr Konzept auf Allmend umzusetzen.


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