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27.03.2020

Bundesrat setzt Task-Force für Geschäftsmieten ein

Fristverlängerung für Mieten und Nebenkosten beschlossen

Aufgrund der schwierigen Lage insbesondere von vielen Geschäftsmietern hat Bundesrat Guy Parmelin am 24. März 2020 eine Task-Force unter der Leitung des Direktors des Bundesamts für Wohnungswesen eingesetzt. Erste Massnahmen wurden vom Bundesrat beschlossen.

Unter den gegenwärtigen Umständen ist das Risiko eines Zahlungsrückstands bei Mietzinsen für Wohn- und Geschäftsräume und infolgedessen dasjenige der Androhung sowie des Aussprechens einer Kündigung stark erhöht. Der Bundesrat ruft deshalb Vermieter- und Mieterschaft ausdrücklich dazu auf, sich gemeinsam um einvernehmliche Lösungen zu bemühen.

Um den Druck zu reduzieren, verlängert der Bundesrat zudem die Frist von Artikel 257d Absatz 1 OR bei Wohn- und Geschäftsmieten von 30 auf 90 Tage, sofern die Mieter aufgrund von behördlich angeordneten Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus mit der Bezahlung der Mietzinse in Rückstand geraten.

Die Fristverlängerung gilt für Mieten und Nebenkosten, die zwischen dem 13. März und dem 31. Mai 2020 fällig werden. Parallel dazu verlängert er die Frist zur Zahlung fälliger Pachtzinse gemäss Artikel 282 Absatz 1 OR für Pächterinnen und Pächter von 60 auf 120 Tage unter den gleichen Bedingungen.

Als weitere Sofortmassnahme verlängert der Bundesrat die nach geltendem Recht sehr kurze Kündigungsfrist für möblierte Zimmer und Einstellplätze gemäss Artikel 266e OR von zwei Wochen auf 30 Tage. Der Bundesrat präzisiert zudem, dass Umzüge weiterhin zulässig sind. Er hält aber explizit fest, dass dabei die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit eingehalten werden müssen.

Die vom Bundesrat eingesetzte Task-Force soll «bei Bedarf weitere Massnahmen» vorschlagen. Die Task-Force vereinigt Verwaltung, Mieter- und Vermieterorganisationen, Immobilienwirtschaft sowie Städte und Kantone.

Es wäre nicht mehr als gerecht, wenn die Vermieter auch einen Teil des immensen Schadens tragen würden. swiss-image.ch / Giglio Pasqua


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