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05.07.2009

Staatssekretär warnt vor Mogel-Schinken

Konsumententäuschung: Stärke-Gel mit Fleischstücken

In seinem Kampf gegen falsch gekennzeichnete Lebensmittel-Imitate hat der hessische Agrarstaatssekretär Mark Weinmeister vor Verbrauchertäuschung durch falschen Kochschinken gewarnt. Immer häufiger sei festzustellen, dass vor allem in der Gastronomie ein minderwertiges Produkt als angeblicher Kochschinken serviert werde, das nichts mit echtem Schinken zu tun habe, sagte Weinmeister dem Hessischen Rundfunk.

Hessische Lebensmittelkontrolleure haben seit 2006 insgesamt 528 Proben Kochschinken, kochschinkenähnliche Produkte und Schinken-Imitate genommen. Davon bezog sich bei 106 Proben die Entnahme gezielt auf die in der Gastronomie bei der Herstellung von Speisen (z.B. Pizza oder Salat) verwendete Ware und deren Auslobung in der Speisekarte.

Von diesen 106 Proben wurden 68% wegen irreführender Bezeichnung oder Wertminderung ohne Kenntlichmachung beanstandet. Die übrigen 422 Proben wurden bei Herstellern und im Handel gezogen. Bei diesen Proben lag der Anteil an entsprechenden Beanstandungen mit 19% niedriger.

"Hierbei handelt es sich um Mogel-Schinken! Die Produkte bestehen aus einem grossen Anteil von schnittfestem Stärke-Gel, in das kleine Fleischstücke eingebettet sind", sagte der Staatssekretär. Der Gehalt an Fleisch-Eiweiss liege dabei im Vergleich zu echtem Schinken sehr niedrig, der Fremdwassergehalt dagegen sehr hoch. Der Kunde merkt den Schwindel bestenfalls erst dann, wenn der Mogel-Schinken auf dem Teller liegt.

Die Abweichungen sind oft so gross, dass die Verwendung der Bezeichnung "Schinken” auch in Wortverbindungen und mit einschränkenden Erläuterungen nicht geeignet ist, den Verbraucher hinreichend zu informieren. Ein Beispiel dafür ist die Bezeichnung "Spalla Cotta – Vorderschinken nach italienischer Art aus Vorderschinkenteilen”.

Das Hessische Umweltministerium will beim falschen Schinken genauso hart durchgreifen wie beim so genannten "Schummel-Käse” aus Pflanzenfett, der keine Milch enthält. Weinmeister: "Wir machen Ernst, denn es handelt sich nicht um ein Kavaliersdelikt.” Wer Mogelschinken ohne ausreichende Kennzeichnung in Verkehr bringt, begeht zumindest eine Ordnungswidrigkeit. Bei nachgewiesenem Vorsatz liegt sogar eine Straftat vor.


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