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20.08.2009
Eine Verschärfung über die Hintertür ist inakzeptabel
GastroSuisse übt harsche Kritik an der Passivrauchschutzverordnung
Der Vorstand von GastroSuisse hat die Stellungnahme zur Passivrauchschutzverordnung verabschiedet. Der führende Verband für Hotellerie und Restauration kritisiert mit aller Deutlichkeit das unverkennbare Ansinnen des Bundesamtes für Gesundheit, durch die Hintertür der Verordnung das nationale Passivrauchschutzgesetz zu verschärfen.
Die Passivrauchschutzverordnung will regeln, was im Gesetz keine Basis findet. Das ist inakzeptabel. Weder eine Verschärfung der Anforderungen an Raucherräume, noch ein Verbot von Ausschankanlagen in Fumoirs haben eine gesetzliche Grundlage. Ähnliches gilt für die Belüftung von Fumoirs.
Die Verordnungsvorlage ist in wesentlichen Punkten unklar und weder branchengerecht noch umsetzbar. Was als geschlossener Raum gilt, ist nicht nachvollziehbar. Es ist zudem sachfremd, Durchreichen, die im Gastgewerbe weit verbreitet sind, zu untersagen. Das Verbot von Angebotsbeschränkungen in Nichtraucherräumen widerspricht der Gleichbehandlung der Gäste. Das Gastgewerbe möchte sowohl rauchende wie auch nicht rauchende Gäste bedienen.
GastroSuisse fordert im Interesse ihrer rund 21'000 Mitgliederbetriebe einen klaren Verordnungsentwurf, der für die Branche umsetzbar ist. Noch mehr Unsicherheiten bei der Regelung des Passivrauchschutzes sind der Sache nicht dienlich.
- GastroSuisse
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Dossiers: Bürokratie | Rauchverbot
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