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13.10.2009

Innenstadtaufwertung: Wichtige Grundlagen fehlen

Zuerst müssen wir die Bedürfnisse der auswärtigen Stadtnutzer kennen

Wer kann gegen eine Aufwertung der Innenstadt sein? Die vom Regierungsrat kommunizierten übergeordneten Ziele sind so formuliert, dass wir alle sie gut finden: Funktionsvielfalt der Innenstadt stärken, Finanzkraft des Kantons stärken, Zentrumsfunktion stärken, stadtgerechte Mobilität fördern, internationale Ausstrahlung und Anziehungskraft stärken. Unterschiedliche Meinungen gibt es nur darüber, welche Massnahmen der Zielerreichung dienen. Wirtschaftsüberlegungen werden leider zu oft ausser Acht gelassen.

Grundsätzlich ist eine "Mitwirkung" positiv. Leider ist es durch die Teilnahmebedingungen und die mangelhafte Vorinformation für grössere Verbände fast unmöglich, sich vorzubereiten und seriös "mitzuwirken". Vertreter der Verwaltung dominieren durchgehend fast alle Prozesse. Insbesondere die fehlende Vorstudie führt dazu, dass die Bedürfnisse und die Sicht der auswärtigen Stadtbesucher zuwenig berücksichtigt werden – dabei machen diese in der Grossbasler Innenstadt etwa zwei Drittel der Nutzer aus.

Bevor wir die Strategie für die Innenstadt formulieren, müssen wir die Bedürfnisse der auswärtigen Nutzer besser kennen. Es sind nämlich diese Besucher, die am meisten dazu beitragen, die übergeordneten Ziele des Regierungsrats zu erreichen. Jeder Unternehmer weiss, dass man zuerst sein Zielpublikum definiert und dann das Produkt entwickelt – nicht umgekehrt!

Wir laufen ernsthaft Gefahr, dass Basel noch weiter verplant wird. Es ist Sache der Politik, die Entwicklungsstrategie zu formulieren. Beamte sind lediglich dazu da, die Beschlüsse umzusetzen. Die Federführung durch das Hochbau- und Planungsamt lässt nichts Gutes erahnen: Zu offensichtlich ist der Selbstverwirklichungsdrang der Stadtplaner, die schon von der Internationalen Bauausstellung 2020 träumen. Herr Schumacher spielt so lange Patience, bis ihm die Karten auf dem Tisch gefallen!

Der laufende Prozess darf das in der Verfassung verankerte Mitwirkungsrecht der Quartierbewohner nicht umgehen. Er darf nicht dazu missbraucht werden, stadtplanerische Utopien zu realisieren, an die sich dann Bevölkerung und Gewerbe anzupassen haben (so wie am Centralbahnplatz oder an der Clarastrasse).

Unsere Hauptsorge ist, dass eine überstürzte baulastige Aktionitis losgetreten wird. Die Konsequenzen für die Gewerbetreibenden wären verheerend. Bei der Vergabe von Bauaufträgen ist der Bauzeit oberste Priorität einzuräumen!

Guido Schmidt
Vorstandsmitglied Wirteverband Basel-Stadt


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