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18.11.2009

Seilziehen um Fumoirs in Genf

Tabakgegner gehen ans Bundesgericht

Die Befürworter des Rauchverbots im Kanton Genf wollen Fumoirs in Restaurants und Cafés nicht akzeptieren. Sie bezeichnen diese als verfassungswidrig und haben beim Bundesgericht Rekurs eingelegt.

sda. "Wir haben gegen verschiedene Gesetzesbestimmungen und gegen die Verordnung zum Passivrauchen Rekurs eingelegt", sagte Jean Barth, Präsident des Initiativkomitees "Passivrauchen und Gesundheit". Seit dem 31. Oktober darf in Genf an öffentlichen Orten nicht mehr geraucht werden – ausser in abgetrennten Raucherräumen.

Nach Ansicht von Anwalt Christian Grobet, der den Rekurs formulierte, verletzt die Genehmigung von Fumoirs die Verfassung. Denn die von den Genfer Stimmberechtigten 2008 angenommene Initiative habe die Raucherräume nicht vorgesehen. Das Parlament habe somit mit deren Zulassung seine Kompetenzen überschritten. Solle künftig die Einrichtung von Fumoirs möglich sein, müsse das Parlament die Verfassung ändern, sagte Grobet. Dazu hätte dann das Volk das letzte Wort.


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