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28.11.2009

Berner Wirte vor Bundesgericht abgeblitzt

Ausschankanlagen in den Fumoirs bleiben verboten

Berner Wirte sind vor Bundesgericht mit ihren Beschwerden gegen das kantonale Rauchverbot abgeblitzt. Der Wirteverband GastroBern wehrte sich gegen die "unpraktikable" und "realitätsfremde" Verordnung.

sda. Ein Kritikpunkt betrifft die Fumoirs von Gaststätten. Dort ist die Bedienung erlaubt, nicht aber der offene Ausschank von Getränken. Das führt dazu, dass ein Wirt eine im Fumoir eingebaute Zapfanlage nicht bedienen darf und auf mobile Anlagen und Kühlschränke im Gang ausweichen muss.

Weiter kritisierten die Wirte, dass das seit vergangenem Sommer geltende Rauchverbot nicht alle gleich betreffe. So sei die Kontrolle in Festzelten, bei Wald- und Wiesenfesten oder Festivals weniger streng als in den traditionellen Gastronomiebetrieben.

Wie nun bekannt wurde, hat das Bundesgericht in Lausanne auch eine Beschwerde der Betreiber der Thuner Shisha Bar abgewiesen. Diese wehrten sich nicht gegen die Verordnung zum Rauchverbot, sondern gegen das kantonale Gesetz.

Das Urteil des Bundesgerichtes liegt erst im Dispositiv vor, die Begründung folgt später.


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