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08.01.2010

Raucher müssen mit Bussen bis 1000 Franken rechnen

Zürcher Kantonsregierung gibt Details zum Rauchverbot bekannt

Wer ab 1. Mai von der Polizei in einem Zürcher Restaurant beim Rauchen erwischt wird, muss mit einer Busse von 80 Franken rechnen. Falls es zu einer Anzeige kommt, kann dies den Liebhaber von Glimmstengeln gar bis 1000 Franken kosten.

sda. Auch Wirte, deren Fumoirs nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, können mit einer Busse von 80 Franken belangt werden. Im Wiederholungsfall muss der Wirt gar mit einem Entzug des Patents rechnen, wie der Zürcher Regierungsrat mitteilte.

Damit sind nun alle Eckwerte für die Umsetzung des Rauchverbots in Zürcher Restaurants bekannt. Bei dieser Umsetzung lehnt sich der Kanton an den bundesrechtlichen Bestimmungen an. Diese Mindeststandards sind ab 1. Mai in der ganzen Schweiz verbindlich.

Keine Raucherbetriebe

Anders als der Bund, der Raucherbetriebe bis zu einer Grösse von 80 Quadratmetern zulässt, sind im Kanton Zürich nur abgetrennte Fumoirs erlaubt. Diese können bedient werden, aber nur, wenn das Personal seine ausdrückliche Zustimmung dazu gibt. Die Grösse eines Fumoirs darf höchstens einen Drittel der gesamten Ausschankfläche betragen.

Für den Vollzug der Gastgewerbegesetzes sind nach wie vor die Gemeinden zuständig. Sie sind verantwortlich für die Einhaltung des Rauchverbots und für die Ahndung von Verstössen. Möchte ein Restaurateur ein Fumoir einrichten, muss er bei der entsprechenden Gemeindebehörde eine Baubewilligung beantragen.


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