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10.02.2010

Rauchverbot zu Karneval aufgehoben

Nordrhein-Westfalen erklärt den Ausnahmezustand

Die Jecken im Rheinland dürfen zu Karneval in allen Kneipen rauchen. Das Gesundheitsministerium von Nordrhein-Westfalen setzt das Rauchverbot von Weiberfasnacht bis Karnevalsdienstag landesweit ausser Kraft.

Die Grösse des Lokals spielt keine Rolle. Den Veranstaltern und Wirten bleibt es überlassen, das Rauchen zu erlauben oder zu verbieten. Die Ausnahme wird durch einen Passus im Nichtraucherschutzgesetz ermöglicht, der bei regionalen Brauchtumsfesten das Rauchen in geschlossenen Räumen erlaubt. Gequalmt werden darf nicht nur in den Karnevalshochburgen Köln und Düsseldorf, sondern im ganzen Bundesland.


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