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08.04.2010

Zolltrick funktioniert bald nicht mehr

Mit Pfefferkörnern gewürztes Fleisch gilt neu als nicht gewürzt

Mit Pfefferkörnern gewürztes Fleisch muss künftig wie ungewürztes verzollt werden, also zu höheren Tarifen. Der Bund reagiert damit auf einen Trick, der zunehmend angewendet wurde: Das Fleisch wurde erst gewürzt und dann wieder gereinigt.

Dieses Vorgehen wird nun unterbunden. Die Schweizerische Zollverwaltung passt die Erläuterungen zu den Zolltarifen an. Sie präzisiert, was als ungewürztes Fleisch gilt und was als gewürztes.

Schon bisher musste gewürztes Fleisch wie ungewürztes verzollt werden, wenn durch die Würze der Charakter der Ware nicht verändert wird. Typische Beispiele sind Coppa, Bündnerfleisch oder Bresaola. Neu hält die Zollverwaltung fest, dass gewürztes Fleisch auch dann wie ungewürztes verzollt werden muss, wenn die Gewürze auf einfache Weise entfernt werden können – durch Abwischen, Abwaschen oder Absaugen.

Die Bestimmungen gelten ab dem 3. Mai 2010. Es gehe insbesondere um ganze Pfefferkörner, Wacholderbeeren, Gewürznelken und Lorbeerblätter, schreibt die Zollverwaltung. Bei diesen Zutaten würden die Geschmacksstoffe nicht oder nur in geringem Ausmass ins Fleisch eindringen.

Bisher waren ganze Pfefferkörner als Würzstoffe betrachtet worden. Die geltenden Regeln seien also nicht verletzt worden, sagte Robert Lüssi von der Zollverwaltung. Die neuen Regeln machten nun aber klar, dass differenziert werden müsse. Der Bundesrat werde sich im Rahmen einer Motion noch zum Thema äussern.

Die Schweizer Fleischproduzenten hatten kritisiert, dass Fleisch zunehmend als Gewürzfleisch importiert werde. Damit werde der Schweizer Fleischmarkt torpediert. In den vergangenen Monaten war laut Bundesamt für Landwirtschaft tatsächlich ein Anstieg des Imports von solchermassen gewürztem Fleisch zu beobachten.


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