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22.06.2010

Zahlen Sie zuviel Suisa-Gebühren?

Kriterien für die Höhe der Urheberrechtsentschädigungen

Wer Musik öffentlich nutzen will, muss die Urheber entschädigen. Die Höhe der Entschädigung hängt unter anderem von der Art der Nutzung ab. Ändern sich wichtige Sachverhalte wie Öffnungstage, Kundenfrequenz oder Eintrittspreise, so ist dies der Urheberrechtsgesellschaft Suisa mitzuteilen – oft auch im eigenen Interesse.

Entscheidend für die Höhe der Urheberrechtsentschädigung ist die Art der Musiknutzung. So ist die Entschädigung für Musik an einem Konzert höher als für Hintergrundmusik in einer Boutique. Das hängt mit ihrem Stellenwert zusammen: Die Menschen besuchen ein Konzert nur wegen der Musik, während Hintergrundmusik beim Shopping eine untergeordnete Rolle spielt.

In der Schweiz regeln die Tarife der Suisa, wie viel die einzelnen Nutzungsarten kosten. Die Tarife müssen sich an den Grundsatz der Angemessenheit im Urheberrechtsgesetz halten. Als Kriterien für die Entschädigungshöhe gelten der aus der Musiknutzung erzielte Ertrag, die Art und Anzahl der genutzten Werke und das Verhältnis zwischen geschützten und ungeschützten Werken.

Im Gastgewerbe spielen vor allem die Tarife GT H (Musikaufführungen zu Tanz- und Unterhaltungsanlässen), GT 3a (Hintergrundunterhaltung), GT Ma (Musikautomaten) und GT K (Konzerte und konzertähnliche Darbietungen) eine Rolle. Der "Gemeinsame Tarif H" regelt Anlässe, bei denen Musik live oder "play-back" aufgeführt wird, aber auch Musik zum Tanz und zur Begleitung von Shows (z.B. Tänzerinnen) sowie Musik durch Disc-Jockeys und zu Karaoke-Veranstaltungen.

Bei Aufführungen mit Musik ab Ton- und Tonbildträgern stellt die Berechnung der Vergütung auf die Summe des Eintrittspreises und des Preises für das billigste (gebräuchliche) alkoholische Getränk sowie auf die Anzahl an einem Tag anwesenden Personen ab. Live-Aufführungen werden gleich berechnet, doch zusätzlich ist noch die Anzahl Musiker massgebend.

Falls sich Sachverhalte ändern, ist dies der Suisa zu melden. Führt ein Wirt Ruhetage ein, so senkt dies die Urheberrechtsentschädigung. Geht die Gästefrequenz zurück, so hat dies (in Zehnerschritten) ebenfalls Auswirkungen. Und auch Änderungen bei den Eintrittspreisen und beim günstigsten alkoholischen Getränk Einfluss auf die Höhe der Suisa-Rechnung. Mitglieder von GastroSuisse erhalten bei der Suisa übrigens eine Ermässigung von zehn Prozent.

Wer ist eigentlich die Suisa?

Die Suisa ist die Genossenschaft der Komponisten, Textautoren und Musikverleger der Schweiz und Liechtensteins. Zu ihren rund 27'000 Mitgliedern zählen Musikschaffende aller Sparten. In der Schweiz und in Liechtenstein vertritt die Suisa das Repertoire der Musik von weltweit zwei Millionen Musikurhebern. Sie erteilt Lizenzen für die Nutzung dieses Weltrepertoires an über 90'000 Kunden.

Mit rund 200 Mitarbeitenden an den Standorten Zürich, Lausanne und Lugano erzielt die Suisa einen Umsatz von rund 150 Millionen Franken. Als nicht gewinnorientierte Organisation verteilt sie die Einnahmen aus den Lizenzen nach Abzug der Verwaltungskosten an die Musikurheber und -verleger.


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