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03.08.2010

Mehrbelastungen für die Betriebe

Sozialversicherungen, Mehrwertsteuer, Stromtarife

Auf die Betriebe kommen zusätzliche finanzielle Belastungen zu. Neben der Mehrwertsteuer, der Arbeitslosenversicherung und der EO wird auch der Strom wesentlich teurer. Das wird sich wohl in den Preisen für den Gast niederschlagen.

Über die Mehrwertsteuererhöhung zugunsten der IV hat das Volk bereits im letzten Jahr abgestimmt, über die Revision der Arbeitslosenversicherung steht die Abstimmung noch bevor und über eine Erhöhung des EO-Satzes wurde bereits verfügt.

Die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes ist in der Frühlingssession 2010 von den Eidgenössischen Räten verabschiedet worden. Sie zielt darauf ab, die Arbeitslosenversicherung finanziell wieder ins Gleichgewicht zu bringen und für die Zukunft gut abzusichern. Das Referendum gegen die Gesetzesrevision wurde ergriffen: sie kommt im September 2010 zur Abstimmung.

Die Erhöhung der Abgabe ist aber bereits jetzt im Gesetz vorgesehen. Laut Art. 90c des aktuellen Arbeitslosenversicherungsgesetzes AVIG kann der Bundesrat den Beitragssatz erhöhen und ein Solidaritätsprozent auf hohen Einkommen einführen, wenn die Schuldobergrenze überschritten wird. Die statuierte Schuldenobergrenze von 6.7 Milliarden Franken wurde im April erreicht. Am 30. Juni 2010 hat der Bundesrat sich nun zur Erhöhung entschieden.

Auch die EO-Abzüge werden aufgrund der Mutterschaftsversicherung, die 2005 eingeführt wurde, erhöht. Es war von Anfang an klar, dass die EO irgendwann mehr Zuschuss erhalten muss. Der Bundesrat beschloss dies nun Mitte Juni. Das Gesetz erteilt dem Bundesrat in Art. 27 Abs. 2 EO die Kompetenz, die Abgabenhöhe bis zu 0.5% auszuweiten. Weitere Aufschläge bedürften dann aber einer Gesetzesänderung.

Im Juli haben zwei Stromkonzerne, Axpo und vorgängig auch BKW, eine Preiserhöhung noch für 2010 (BKW) respektive per 1. Januar 2011 (Axpo) angekündigt. Weitere Stromwerke werden höchstwahrscheinlich folgen. Axpo verlangt 1.2 Rappen mehr pro Kilowattstunde. BKW will ab Oktober 2010 durchschnittlich 6 Prozent mehr für den Strom.

Aufgrund dieser unglücklichen Kumulation von Erhöhungen kommt es am 1. Januar 2011 zu erheblichen Zusatzbelastungen der Betriebe. Es empfiehlt sich daher, schon heute Gedanken darüber anzustellen, wie diese Kostensteigerungen durch Einsparungen und/oder entsprechende Preisanpassungen aufgefangen werden können.

Mehrwertsteuersätze
Normalsatz: von 7.6% auf 8.0%
Reduzierter Satz: von 2.4% auf 2.5%
Beherbergungssatz: von 3.6% auf 3.8%

Lohnprozente
ALV: von 2.0% auf 2.5% (bei Ablehnung der Revision) oder 2.2% (bei Annahme)
EO: von 0.3% auf 0.5%

Quelle: Rechtsdienst GastroSuisse


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