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06.08.2010

Vereinfachungen für Lottos und Tombolas

Meldung genügt, kostenpflichtige Bewilligung entfällt

Seit April ist die neue Verordnung betreffend Tombolas und Lottos im Kanton Basel-Stadt (Lottoverordnung) in Kraft. Neu ist die Durchführung von Tombolas und Lottos nicht mehr bewilligungs-, sondern nur noch meldepflichtig und damit kostenlos.

Im Zuge von RV09 wurden diverse Bewilligungen und deren gesetzliche Grundlagen überprüft. So auch die Lottoverordnung aus dem Jahr 1979. Deren Totalrevision bringt wesentliche Erleichterungen für die Veranstalter von Lottos und Tombolas mit sich.

Neu gelten folgende Änderungen: Die Durchführung einer Tombola oder eines Lottos ist nicht mehr bewilligungs-, sondern nur noch meldepflichtig. Nicht gemeldet werden müssen Tombolas und Lottos in geschlossenen Gesellschaften. Die Bestätigung zur Durchführung einer Tombola oder eines Lottos ist kostenlos. Überdies wird die von Anfang Oktober bis Ende März befristete Lottosaison ersatzlos aufgehoben.

Diese Änderungen gelten seit dem 8. April dieses Jahres. Der genaue Wortlaut und alle weiteren Änderungen können in der Systematischen Gesetzessammlung des Kantons Basel-Stadt abgerufen werden.

Tombolas und Lottos sind Veranstaltungen, die bei einem Unterhaltungsanlass durchgeführt werden, deren Gewinne nicht in Geldbeträgen bestehen und bei denen die Ausgabe der Lose, die Ziehung der Nummern und die Ausrichtung der Gewinne unmittelbar erfolgen. Sie dürfen nach wie vor nur von Vereinen und anderen Körperschaften mit Sitz im Kanton Basel-Stadt durchgeführt werden.


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