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28.09.2010

Kreuzzug gegen den Alkohol

Das neue Steckenpferd der Präventionsfanatiker

Alkoholische Getränke geraten noch mehr in den Fokus von Politik und Verwaltung. Die geplante Totalrevision des Alkoholgesetzes ist nur die Spitze des Eisbergs. Dabei sprechen die Fakten eine ganz andere Sprache: Sowohl der normale als auch der missbräuchliche Konsum von Alkohol ging in den letzten zwanzig Jahren stark zurück.

Die Gesundheitsorganisation der Vereinten Nationen macht in ihrem "Framework for Alcohol Policy" (2007) den Alkohol für praktisch alle sozialen und gesundheitlichen Probleme der Welt verantwortlich. Ein "Expertenkomitee" (WHO Expert Comittee on Problems Related to Alcohol Consumption), das nicht zwischen normalem und missbräuchlichem Konsum unterscheidet, hatte im Jahr zuvor das Terrain für eine strengere Alkoholpolitik vorbereitet.

Die Mitgliedsländer der UNO werden aufgefordert, ein riesiges Repertoire von unverhältnismässigen Massnahmen zu ergreifen. Der Ideenkatalog reicht von Warnbildern (Trinkerlebern auf Weinetiketten?) über zeitliche und örtliche Verkaufsrestriktionen bis hin zu höheren Mindestaltern, Mindestpreisen, Werbeverboten und höherer Besteuerung. Der Bundesrat liess es sich nicht nehmen, verschiedene Forderungen bereits in das "Nationale Programm Alkohol 2008-2012" aufzunehmen.

Ein erster konkreter Ausfluss dieses Denkens ist die Totalrevision des Alkoholgesetzes. Das Happy-Hour-Verbot soll auf Bier und Wein ausgedehnt werden. Wirte, die ihren Stammgästen eine Runde Bier oder ein Glas Wein offerieren, sollen kriminalisiert werden. Und verdeckte Ermittlungen mit (bisher eigentlich illegalen) Testkäufen sollen eine rechtliche Grundlage erhalten, selbst wenn gegen den Verkäufer kein Verdacht vorliegt und dieser nicht vorsätzlich handelt. Wie das aussieht, wissen wir schon: Gestylte Girls ordern ein Cüpli, 1.90 Meter grosse Jünglinge eine Stange. Ziel ist es, die Servicemitarbeiter hinter das Licht zu führen.

Dabei hat übermässiger Alkoholkonsum von Jugendlichen, wie er der Gesellschaft heute Sorge bereitet, wenig mit dem Gastgewerbe zu tun. Der unkontrollierte Konsum spielt sich fast ausnahmslos im Freien ab. Das neue Alkoholgesetz lässt das ausser Acht. Anstatt dort zu handeln, wo Bedarf besteht, konzentriert sich der Gesetzgeber darauf, Wirte und deren Gäste mit wenig zielführenden Massnahmen unverhältnismässig einzuschränken.

Allerorten wird der Eindruck vermittelt, die Probleme mit dem Alkohol nähmen laufend zu. Doch stimmt das überhaupt? Betrachten wir offizielle Zahlen der Alkoholverwaltung und des Bundesamts für Gesundheitswesens.

Der Alkoholkonsum pro Kopf hat in den letzten zwanzig Jahren stark abgenommen. Der effektive Konsum betrug im Jahr 1990 pro Kopf total 128 Liter, heute noch 100.6 Liter. Der Weinkonsum sank von 49.4 auf 37.9 Liter, derjenige von Bier von 69.8 auf 57.3 Liter und der Spirituosenverbrauch von 4.5 auf 3.9 Liter. In Bezug auf reinen Alkohol ging der Konsum um 20.3 Prozent zurück!

Gleichzeitig ist auch der Alkoholmissbrauch rückläufig. Das ergibt sich aus einer Studie, die vom Bundesamt für Gesundheit in Auftrag gegeben wurde ("Synthesebericht – Ökonomische Evaluation von Präventionsmassnahmen in der Schweiz"). Daraus ist zu entnehmen, dass der Anteil der Bevölkerung mit exzessivem Alkoholkonsum zwischen 1997 und 2007 von 6% auf 5.1% zurück ging.

Diese Zahlen machen deutlich, dass flächendeckende, alle Konsumenten betreffende Massnahmen, welche im Entwurf des neuen Alkoholgesetzes zuhauf vorhanden sind, verfehlt sind.

Maurus Ebneter
Delegierter des Vorstands
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