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03.02.2011

Bundesgericht erlaubt Tactilo-Automaten in Restaurants

Virtuelle Rubbellose fallen nicht unter das Spielbankengesetz

Tactilo- und Touchlot-Automaten dürfen definitiv in Restaurants und Kiosken betrieben werden. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Casinobetreiber abgewiesen und bestätigt, dass die virtuellen Rubbel-Lose nicht unter das Spielbankengesetz fallen.

sda. Die Lotterie Romande betreibt seit Jahren in 350 Westschweizer Gaststätten und Kiosken rund 700 elektronische Tactilo-Geräte. Bei den virtuellen Rubbel-Losen werden durch Berührung des Bildschirms Felder aufgedeckt. Ein allfälliger Gewinn wird sofort ersichtlich.

In der Deutschschweiz plant Swisslos die Einführung des ähnlichen Apparats Touchlot. Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) hatte 2006 entschieden, dass die Geräte als Geldspielautomaten gelten und deshalb nur in lizenzierten Casinos aufgestellt werden dürfen.

Dagegen gelangten die Loterie Romande, Swisslos sowie sämtliche Kantone ans Bundesverwaltungsgericht, das ihre Beschwerde vor einem Jahr gutgeheissen und entschieden hatte, dass die Apparate unter das Lotteriegesetz und nicht unter das Spielbankengesetz fallen.

In letzter Instanz hat nun das Bundesgericht die Beschwerden der ESBK und des Schweizer Casino-Verbandes abgewiesen. Die Richter in Lausanne teilen die Ansicht ihrer Kollegen in Bern, dass das Spiel wie eine Lotterie mit Gewinnschein aus Papier nach Plan abläuft.

Die verfügbaren Teilnahmescheine, die Zahl und der Rang der Gewinnlose sowie der auszuschüttende Gewinnbetrag seien festgelegt. An der Planmässigkeit ändere nichts, dass die Loszuteilung selber durch einen Zufallsgenerator erfolge.

Ob die Tactilo-Automaten ein ähnlich grosses Suchtpotenzial wie eigentliche Geldspielautomaten aufweisen würden, spiele für die Qualifikation keine Rolle. Die Problematik betreffe aber die Frage von geeigneten Sicherheits- und Überwachungsmassnahmen.

Entsprechende Vorkehren seien nicht nur teilweise im Lotteriegesetz selber vorgesehen. Auch die Kantone seien befugt, diesbezüglich zu handeln, was sie über die interkantonale Vereinbarung im Bereich der Lotterien und Wetten auch getan hätten.

Aus dem Tactilo-Umsatz, der rund ein Drittel aller Lotto-Einsätze von jährlich fast 3 Milliarden Franken ausmacht, fliessen jedes Jahr Millionen an die Westschweizer Kantone. 2008 wurden so 107 Millionen Franken in die Kassen der Westschweizer Kantone gespült.

Der juristische Streit um die Apparate begann 2004, als die ESBK ihr Verfahren eröffnet hatte. Die Spielbankenkommission hatte damals bis zu einem endgültigen Entscheid in der Sache ein Moratorium für das Aufstellen weiterer Automaten verhängt.

Urteil 2C_186/2010 vom 18. Januar 2011 / BGE-Publikation


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