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03.08.2011

Wo bleibt der Jugendschutz?

Läden verkaufen billigen Alkohol bis spätabends

Die einfache Verfügbarkeit von Alkohol in Tankstellenshops und Convenience Stores führt zu Problemen. Seitdem vermehrt auf der Allmend getrunken wird, nehmen Lärmstörungen, Verschmutzungen, Gewalt und Vandalismus zu. Auszubaden haben das nicht selten die konventionellen Unterhaltungsbetriebe.

Der exzessive Alkoholkonsum Jugendlicher, der unserer Gesellschaft heute Sorgen bereitet, hat nur sehr wenig mit dem Gastgewerbe zu tun. Getrunken wird meist im Freien, wo die soziale Kontrolle weitgehend fehlt.

Der oder die Älteste der Clique geht in einen Laden, deckt sich reichlich mit Alkoholika ein und feiert danach mit seinen Kolleginnen und Kollegen, die noch nicht 18 Jahre alt sind. In einigen Städten gibt es sogar fliegende Händler, die die Jugendlichen zu jeder Nachtzeit illegal mit billigem Alkohol versorgen.

Lärmklagen und Probleme mit Erbrochenem und Uriniertem nehmen zu. Begleiterscheinungen sind auch Littering, Vandalismus und Gewalt im öffentlichen Raum. Natürlich kann man diese Missstände nicht einfach dem Alkohol in die Schuhe schieben. Zweifellos verschärft aber die einfache Verfügbarkeit von Bier, Wein und Schnaps die Situation!

In Basel haben die Probleme stark zugenommen, seit in der Steinenvorstadt ein "Avec"-Laden eröffnet hat, der gleichzeitig eine Bewilligung als Restaurationsbetrieb hat. Der Laden hielt bis vor kurzem am Wochenende bis 2 Uhr offen, unter der Woche bis 1 Uhr. Bis auf weiteres muss er nun um 22 Uhr schliessen.

An sich dürfen Gastbetriebe keine Spirituosen über die Gasse verkaufen, doch der Shop verfügt zusätzlich über eine Kleinhandelsbewilligung für Gebrannte Wasser.

Vor dem "Avec" an der Steinenvorstadt spielen sich am Wochenende unglaubliche Szenen ab. Zum Teil muss der Laden Sicherheitsleute einsetzen, um den Ansturm auf Vodka- und Whiskyflaschen zu regeln. Der Alkohol wird von den Kunden an Tischchen direkt vor dem Geschäft, auf der Strasse oder am Rheinufer konsumiert.

Zu den Leidtragenden gehören auch Unterhaltungslokale in der Umgebung. Stark alkoholisiertes Publikum begehrt dort Einlass und es kommt oft vor, dass Gäste Spirituosen in die Lokale schmuggeln, wo sie den "Schnaps" dann heimlich mit Erfrischungsgetränken vermischen, die sie normal an der Bar bestellen. Dieses Rauschtrinken ist für die Wirte unüberschaubar. Und weil die Stimmung in der Folge oft ins Aggressive kippt, nimmt der Aufwand für die Security zu.

Die Baurekurskommission Basel-Stadt hatte sich kürzlich mit der Frage zu beschäftigen, ob der "Avec" ein Laden oder ein Restaurationsbetrieb ist. Die Details des Urteils sind nur den Parteien bekannt. Aus der Tatsache, dass der Betreiber des "Avec" das Urteil ans Verwaltungsgericht weiter zog, lässt sich aber schliessen, dass die Baurekurskommission den "Avec" als Laden einstuft.

Ein Laden darf Speisen und Getränke nicht (oder höchstens geringfügig) zum Genuss an Ort und Stelle abgeben. Vor allem aber ist der Verkauf nur bis 22 Uhr möglich – und auch das nur, wenn am Samstag nach 18 Uhr, von Montag bis Freitag nach 20 Uhr und sonntags nur Familienmitglieder beschäftigt werden.

Im Gegensatz dazu darf ein Restaurationsbetrieb länger offen halten, während aber der Verkauf von Spirituosen über die Gasse verboten ist. Es bleibt zu hoffen, dass bald ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, welches zumindest den Verkauf nach 22 Uhr dauerhaft unterbindet.


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