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22.09.2011

Volksinitiative gegen MwSt-Diskriminierung eingereicht

119'290 bescheinigte Unterschriften der Bundeskanzlei übergeben

"Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!" heisst ein Volksbegehren, dass bei der Bundeskanzlei in Bern mit 119'290 bescheinigten Unterschriften eingereicht wurde. Die Restaurationsbranche und und ihre Gäste wollen die steuerliche Benachteiligung gegenüber den Take-Aways nicht mehr länger hinnehmen.

"Die rasche Sammlung der Unterschriften ist dadurch begünstigt worden, dass wir offensichtlich ein berechtigtes Anliegen verfolgen", sagte Klaus Künzli, Zentralpräsident von GastroSuisse in Bern. Das Volksbegehren soll eine stossende Ungerechtigkeit aufheben.

Es darf nicht sein, dass sich das staatliche Steuersystem derart wettbewerbsverzerrend auswirkt und beispielsweise eine Grill-Bratwurst in einem Restaurant mit mehr als dreimal soviel Mehrwertsteuer (nämlich 8%) belastet ist als bei einem Take-Away-Anbieter (nur 2.5%). "Der Staat soll nicht lenkend auf den Konsum und die Entscheide der Bürger einwirken, indem er bestimmte Verkaufskanäle steuerlich bevorzugt", so Klaus Künzli.

Die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze wirken sich nicht nur diskriminierend aus, sondern machen den Gastronomen das tägliche Leben unnötig schwer: "Wir sehen uns einem fast undurchdringlichen Dschungel gegenüber, gelten im Gastgewerbe doch je nach Dienstleistung gegenwärtig vier verschiedene Mehrwertsteuersätze", präzisierte Frédéric Haenni, Vorstandsmitglied von GastroSuisse. "Die Umsetzung dieser verschiedenen Steuersätze in den Betrieben ist mit einem ungeheuren Aufwand verbunden."

Breite politische Unterstützung

Das Begehren der Branche und ihrer Gäste nach Abschaffung der mehrwertsteuerlichen Diskriminierung stösst auf breite politische Unterstützung. "Vergleichbare Sachverhalte sollen gleich behandelt werden", verlangt Ständerat Dr. Hans Hess, der bereits im Dezember 2004 eine Motion zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes einreichte. Er macht sich stark für transparente Steuersysteme, die fair und sachgerecht sind.

"Wir wollen gleich lange Spiesse für alle Anbieter", fordert Nationalrat Hans Grunder, der die Aufhebung der bestehenden Ungerechtigkeit ebenso unterstützt wie Nationalrat Dominique de Buman, der im Rahmen der Medienkonferenz in Bern für die Tourismuswirtschaft sprach: "Wenn wir schon im Vergleich zu unseren Konkurrenten im Ausland hinsichtlich Preisniveau schlechter abschneiden, darf die Branche nicht auch noch gegenüber den Konkurrenten im Inland benachteiligt werden."

Tiefere MwSt-Sätze in der Gastronomie gelten in Luxemburg (3%), den Niederlanden (6%) und ebenso in Frankreich (5,5%), was für die Betriebe der Romandie und insbesondere Genf eine direkte Konkurrenz darstellt.

Zusätzlich zu Diskriminierung und Wettbewerbsverzerrung geht es auch um sinnlosen administrativen Aufwand, den die Satzabgrenzung bei der Mehrwertsteuer verursacht. Die Steuerverwaltung geht ja selbst davon aus, dass rund zehn Prozent der Arbeitsstellen dazu benötigt würden, um eine möglichst korrekte Abgrenzung zwischen den verschiedenen Mehrwertsteuersätzen, insbesondere aber zwischen dem Normalsatz und dem reduzierten Satz, zu gewährleisten.

"Tun wir also etwas für die Vereinfachung des Mehrwertsteuersystems und beseitigen stossende Diskriminierungen", verlangt auch Ständerat Adrian Amstutz, der sich ganz grundsätzlich für faire und tiefere Steuern einsetzt.

Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!


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