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25.01.2012

Weissenstein: Neue Seilbahn bewilligt

Rückbau der historischen Sesselbahn

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat die Pläne für einen Neubau der Weissenstein-Bahn als Kabinenbahn genehmigt und die Konzession erteilt. Gleichzeitig bewilligt das BAV den Rückbau der historischen Sesselbahn, da diese nicht unter Beibehaltung der schützenswerten Elemente auf den heutigen Sicherheitsstand gebracht werden kann. Damit gewichtet das BAV die Interessen der Sicherheit sowie an einer leistungsfähigen, behindertengerechten und komfortablen Anlage höher als das Interesse des Denkmalschutzes.

Die bestehende Sesselbahn Weissenstein war 1950 die erste kuppelbare Bahn überhaupt und ist damit ein Zeitzeuge für Pionierleistungen in der Seilbahntechnik. Das BAV teilt die Meinung der Denkmalschutzexperten, dass es sich um ein kulturhistorisch wertvolles Denkmal handelt. Im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens kommt das BAV jedoch zum Schluss, dass es nicht möglich ist, die Anlage an die heutigen Sicherheitsanforderungen anzupassen und dabei die schützenswerte Originalsubstanz so zu erhalten, dass die sanierte Bahn gemäss den heute geltenden Sicherheitsanforderungen weiterbetrieben werden könnte.

Die sanierte Anlage würde aufgrund der notwendigen Massnahmen praktisch einem Neubau entsprechen und damit zu einer Replika-Anlage ohne Bezug zum Original. Sie könnte damit keinen Denkmalschutz beanspruchen. Das BAV legt in seinem Entscheid auch dar, dass die Bahn nach der Sanierung nicht über eine ausreichende Kapazität verfügen würde sowie die Benutzbarkeit für Behinderte und der gewünschte Komfort für Familien nicht erreicht würden.

Das BAV hat die Auswirkungen der neuen Sechser-Kabinenbahn auf den Weissenstein, welcher als besonders schützenwert im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) verzeichnet ist, und auf das denkmalgeschützte Kurhaus geprüft und in seine Interessenabwägung einbezogen. Das BAV kommt zum Schluss, dass die geplante neue Bahn – wie bereits die bestehende – zwar gewisse Schutzziele des BLN-Objekts tangiert. Dennoch beurteilt es das Vorhaben aufgrund der während des Verfahrens vorgenommenen Projektoptimierungen und der geplanten Ersatzmassnahmen als bewilligungsfähig.

Die Bewilligung der neuen Seilbahn ist ein zentrales Element des vom Bundesrat genehmigten kantonalen Richtplans zur Umsetzung des Gesamtkonzepts Weissenstein plus. Dieses sieht unter anderem die Erschliessung des Weissensteins mit einer neuen leistungsfähigen Seilbahn vor, womit die Strasse auf den Berg an Sonn- und Feiertagen zeitlich begrenzt für den motorisierten Verkehr gesperrt werden kann. Zudem wird eine umfassende Parkplatzbewirtschaftung eingeführt.

Das nun erstinstanzlich abgeschlossene Verfahren war das umfangreichste, welches das BAV im Seilbahnbereich in den letzten Jahren zu behandeln hatte. Die gegeneinander abzuwägenden Interessen von Behörden, Einsprechenden und Seilbahnunternehmen sowie die in das Verfahren aufgenommenen Projektoptimierungen erforderten einen intensiven Schriftenwechsel, der Anfang Januar 2012 abgeschlossen werden konnte. Gegen die Verfügung des BAV kann binnen 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden.


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