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08.03.2012

Wer will ein Präventionsgesetz?

Die gütige Mithilfe "liberaler" Politiker

Ein Präventionsgesetz ist überflüssig und unsinnig. Das sah auch der Ständerat so und trat gar nicht erst auf die Vorlage ein. Doch der Nationalrat hält an seinem Standpunkt fest. Doch wer sind eigentlich die Parlamentarier, die sich für mehr Gesundheitsbürokratie und staatliche Bevormundung einsetzen?

Seit gut zwei Jahren hält das neue Präventionsgesetz Parlamentarier wie Wirtschaftsteilnehmer gleichermassen auf Trab. Die Absicht des Bundesrates war es ursprünglich, damit die drei Säulen der medizinischen Krankenversorgung (Behandlung, Rehabilitation und Pflege) mit der Prävention zu ergänzen.

In der Wirtschaft herrschte von Anfang an Konsens: Dazu braucht es kein neues Gesetz! Angesichts des im internationalen Vergleich guten Gesundheitszustandes der Bevölkerung dürfen die bisherigen Anstrengungen der Kantone im Bereich der Prävention als sinnvoll, verhältnismässig und ausreichend beurteilt werden.

Es braucht keine zentralistische Lösung, welche die kantonalen Anstrengungen gefährdet und sogar lähmt. Das sah auch der Ständerat so, der gar nicht erst auf die Vorlage eintrat. Der Nationalrat hingegen hält mit 106 zu 79 Stimmen am Präventionsgesetz fest.

Doch wer sind eigentlich die Parlamentarier, die an dieser unsinnigen Vorlage hängen? Natürlich das gesamte rot-grüne Lager, leider aber auch zahlreiche Politiker, die sich selbst als "liberal" bezeichnen: Allen voran hat sich die grünliberale Fraktion geschlossen für ein Präventionsgesetz ausgesprochen. Auch die BDP- und die CVP-Fraktionen haben mehrheitlich Ja gestimmt.

Einen nennenswerten Einsatz gegen das Präventionsgesetz leisteten neben einzelnen CVP-und BDP-Nationalräten nur die SVP (52 Nein bei einer Enthaltung) und die FDP (14 Nein gegen 11 Ja) geleistet.

Gegen staatliche Umerziehung

Mit den folgenden vier Hauptargumenten hat sich Nationalrat Sebastian Frehner (SVP/BS) im Namen der Kommissionsminderheit gegen das Eintreten auf das Präventionsgesetz ausgesprochen:

1. Der Bund hat keine Kompetenz, auf diesem Gebiet zu legiferieren. Gemäss... Bundesverfassung erlässt der Bund "Vorschriften über die Bekämpfung übertragbarer, stark verbreiteter oder bösartiger Krankheiten von Menschen und Tieren". Diese Kompetenz reicht für ein weitreichendes Präventionsgesetz auf Bundesebene nicht aus.

2. Niemand ist gegen Prävention – dort, wo es Sinn macht: zum Beispiel bei den Gesundheitsschutzbestimmungen des Arbeitsgesetzes oder bei der Jugendprävention. Dafür braucht es aber kein neues Gesetz.

3. Niemand ist gegen eine bessere Koordination betreffend die Prävention. Wenn es etwa darum geht, ein nationales Krebsprogramm zu definieren, wird dies auch von dieser Kommissionsminderheit unterstützt... Der vorliegende Entwurf will daneben aber Dinge, die weit über die Koordination hinausgehen. Oder wie tönt es für Sie, wenn ich Ihnen aus der Botschaft zum Präventionsgesetz... vorlese: "Die persönliche Entscheidung eines einzelnen Menschen für oder gegen einen gesundheitsförderlichen bzw. risikoreichen Lebensstil wird... von sozialen, kulturellen und umweltbedingten Lebensumständen mitgeprägt. Bei der Gestaltung von Präventions-, Gesundheitsförderungs- und Früherkennungsmassnahmen müssen diese unterschiedlichen Aspekte berücksichtigt werden.... Hier sollen... die... Voraussetzungen geschaffen werden, die die Menschen zielgruppenspezifisch ermuntern und es ihnen ermöglichen, Entscheidungen zu treffen, die ihrer Gesundheit zuträglich sind." Das tönt nicht nach Koordination, sondern danach, dass man den Einzelnen umerziehen und seiner Selbstverantwortung berauben will...

4. Das BAG hat in den vergangenen Jahren immer wieder Programme lanciert, zum Beispiel in den Bereichen Alkohol, Tabak, Bewegung und Ernährung. Alle haben nur mässigen Erfolg. Dieser Entwurf ist der Versuch, diese Politik weiterzuführen, eine regelrechte Präventionsindustrie zu installieren und den Verwaltungsapparat auszubauen.

Die Hoffnungen ruhen nun auf der Vernunft der Ständeräte. Die Vorlage geht zurück in die kleine Kammer, und wenn diese erneut nicht auf die Vorlage eintritt, wäre sie vom Tisch.


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