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19.03.2012
Bergkantone über Vorpreschen des Bundes erstaunt
UVEK soll Leitlinien zu den Zweitwohnungen zurückziehen
Die Regierungskonferenz der Gebirgskantone wehrt sich dagegen, dass auf nach dem 11. März 2012 eingereichte Baugesuche bereits die neue Verfassungsbestimmung über Zweitwohnungen anwendbar sein soll. Das UVEK solle die am Donnerstag publizierten Leitlinien zurückziehen.
sda. In einer Mitteilung äussern sich die Regierungen der Bergkantone ausserordentlich erstaunt über das Vorgehen des Bundesamtes für Raumordnung (ARE) und des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).
UVEK und ARE versuchten, heikle Umsetzungsfragen ohne Einbezug der betroffenen Kantone via eine Medienmitteilung zu regeln, bevor die von Bundesrätin Doris Leuthard einberufene Arbeitsgruppe überhaupt getagt habe. Damit würden die Arbeiten der Fachgruppe präjudiziert.
Die Regierungen der Kantone Uri, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Graubünden, Tessin und Wallis fordern deshalb, dass das ARE die "Leitlinien" zurückzieht und die Problematik – wie von Bundesrätin Doris Leuthard in Aussicht gestellt – vorerst mit den betroffenen Kreisen bespricht.
Verwirrung gestiftet
Andernfalls werde mehr Verwirrung gestiftet als zur Klärung beigetragen. Die Bergkantone bedauern diese Entwicklung sehr und hätten sich ein Abwarten bis nach den Gesprächen gewünscht.
Das UVEK hatte eine Medienmitteilung veröffentlicht, worin auf "erste Leitlinien" Bezug genommen wird, die das ARE für die Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative erarbeitet habe und an denen sich die Kantone und Gemeinden "orientieren können".
Demnach soll auf Baugesuche, die nach dem 11. März 2012 eingereicht werden, bereits die neue Verfassungsbestimmung über Zweitwohnungen anwendbar sein.
Dort, wo Zweifel an der Übereinstimmung mit dem neuen Verfassungsartikel bestünden, seien die Baugesuchsverfahren zu sistieren, bis die Ausführungsgesetzgebung in Kraft sei und damit das Gesuch beurteilt werden könne.
Kontrovers beurteilt
Die Regierungskonferenz der Gebirgskantone schreibt im Communiqué, diese Interpretation des ARE werde in der Fachwelt sehr kontrovers beurteilt. In der Übergangsbestimmung zur Initiative würden ausdrücklich erst jene Baubewilligungen für nichtig erklärt, die ab dem 1. Januar 2013 – bis zum Inkrafttreten des Ausführungsrechts – erteilt werden.
Staatsrechtsprofessoren und sogar Exponenten des Initiativkomitees hätten erklärt, dass aufgrund dieser Übergangsbestimmung bis Ende 2012 noch Baugesuche auf der Basis des geltenden kommunalen und kantonalen Baurechts eingereicht werden könnten.
Initiativtext nicht verwässern
Vera Weber, Mitinitiantin der Zweitwohnungsinitiative und Tochter von Umweltaktivist Franz Weber, gibt sich kämpferisch. Sie wolle sich dafür einsetzen, dass der Initiativtext nun nicht verwässert werde, sagte sie im Interview mit der "Sonntagszeitung".
"Das Bundesamt für Raumentwicklung hat klar festgehalten, dass unsere Initiative ab sofort gilt und Baugesuche, die jetzt eingereicht werden, bereits dem neuen Verfassungsartikel unterliegen", erklärte Vera Weber. Es gebe auch keine generellen Ausnahmen für Berggebiete oder strukturschwache Regionen.
Die Befürchtung der Baubranche, nach dem Ja des Stimmvolks zur Zweitwohnungsinitiative seien tausende Arbeitsstellen akut bedroht, bezeichnete Vera Weber im Interview als "lächerlich". Die lokalen Firmen könnten den Bauboom ja gar nicht selber bewältigen. "Fixfertige Chalets werden aus dem Ausland angeliefert."
Economiesuisse fordert Flexibilität
Flexibilität bei der Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative verlangt Economiesuisse-Direktor Pascal Gentinetta. Und "wir verlangen, dass Wirtschaftsvertreter aus den Bergregionen, die Baubranche und die Hotellerie in die Gesetzesausgestaltung einbezogen werden", sagte Gentinetta der "Sonntagszeitung". Punkto Bewilligungen müsse rasch Rechtssicherheit hergestellt werden. "Viele Bauprojekte sind in der Schwebe."
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Dossier: Parahotellerie
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