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25.05.2012

MasterCard-Interbankenentgelte sind rechtswidrig

Gericht bestätigt Entscheid der EU-Kommission

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat sich mit Interbankentgelten beschäftigt. Die Richter in Luxemburg haben die Klage von MasterCard auf Nichtigerklärung der Entscheidung der EU-Kommission zu diesen Gebühren abgewiesen.

Im Dezember 2007 hatte die Kommission festgestellt, dass die innerhalb des MasterCard-Kartensystems angewendeten Multilateral Interchange Fees (MIF) wettbewerbswidrig seien. Die MIF führten zu Mindesthöhen der den Händlern berechneten Kosten und seien daher eine Beschränkung des Preiswettbewerbs zu deren Lasten, so die Begründung der Kommission.

Eine Effizienzsteigerung, die ihre wettbewerbsbeschränkenden Wirkungen rechtfertigen könnte, sei nicht nachgewiesen. Unter Androhung eines Zwangsgeldes von 3.5 Prozent des täglichen konsolidierten Gesamtumsatzes gab die Kommission MasterCard auf, innerhalb von sechs Monaten diesen Wettbewerbsverstoss zu beenden.

Das EuG begründet seine Entscheidung wie folgt: "Da die MIF für das Funktionieren des MasterCard-Systems nicht objektiv notwendig sind, durfte die Kommission ihre Wirkungen auf den Wettbewerb selbständig und unabhängig von denen des MasterCard-Systems prüfen, mit dem sie verbunden sind. Das Gericht heisst diese Untersuchung der Auswirkungen der MIF auf den Wettbewerb ebenfalls gut, da die Kommission zu Recht zu dem Schluss gelangen konnte, dass die Händler ohne die MIF einen stärkeren Wettbewerbsdruck auf die Höhe der ihnen für die Verwendung von Zahlungskarten in Rechnung gestellten Kosten hätten ausüben können."

"Das Urteil ist ein positives Signal für den Wettbewerb im Bereich der Interbankenentgelte – und damit letztlich für den Verbraucher", erklärt dazu Fritz G. Dreesen, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland, welcher bereits 2005 gemeinsam mit dem Handelsverband auch national beim Bundeskartellamt eine Beschwerde gegen die Interbankenentgelte von MasterCard und Visa eingereicht hatte.

Ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des EuG steht noch zur Verfügung: MasterCard hat bereits angekündigt, in die nächsthöhere Instanz vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu ziehen. Es bleibt zu hoffen, dass der EuGH der Entscheidung vom 24. Mai 2012 dann endgültige Rechtskraft zukommen lässt.


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