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04.06.2012

Wo bleiben die weiteren Herzinfarktwunder?

Rauchverbot hat keine Auswirkungen auf den Gesundheitszustand

Vor etwas über zwei Jahren trat das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen in Kraft. Damit besteht jetzt die Möglichkeit, eine Bilanz auf Grund realer Daten und nicht nur auf Grund von Vorhersagen zu ziehen. Das Ergebnis ist ernüchternd: Es gibt keine Indizien dafür, dass das Gesetz die uns versprochenen Auswirkungen auf den Gesundheitszustand bewirkt hat.

Von 23 Kantonen haben nur drei (Genf, Graubünden, Tessin) "Herzinfarktwunder" gemeldet. Dies ist insofern verwunderlich, als sowohl das Bundesamt für Gesundheitswesen als auch die Lungenliga grösstes Interesse daran haben, den Mythos des Passivrauchens aufrechtzuerhalten, um alte und neue Rauchverbote zu rechtfertigen.

Am Geld kann es nicht liegen, der Bund finanziert die Tabakprävention und die eigene Lobby-Organisiation AT-Schweiz mit Millionen. Jedes Krankenhaus ist verpflichtet, Todesursachenstatistiken zu führen und selbst einem Sekundarschüler wäre es möglich, diese Statistiken in einer Grafik zusammenzustellen. Der Zeitaufwand liegt in der Grössenordnung von wenigen Stunden.

So könnte man beispielsweise erfahren, dass die Spitalaustritte von Patienten mit Kreislauferkrankungen beider Basel von 2009 auf 2010 um 6% zugenommen haben. 2010 umschliesst 8 Monate Rauchverbot.

Oder man könnte zur Kenntnis nehmen, dass in der Schweiz bereits von 2000 bis 2009 die Todesfälle infolge ischämischer Herzerkrankungen jährlich um 9% abgenommen haben, das Rauchverbot in den meisten Kantonen aber erst 2010 eingeführt wurde. Daneben sehen die 7% aus der Genfer Studie wie ein Rückschritt aus.

Zudem könnte man erfahren, dass die Bundesstatistik Deutschland einen bis 2007 fast konstanten Abwärtstrend für ischämische Herzerkrankungen aufweist, der seit der Einführung der Rauchverbote zum Nulltrend wurde.

Die Studien aus den drei Kantonen Genf, Graubünden und Tessin kommen zwar zum Schluss, dass die Herzinfarktraten nach dem Rauchverbot abgenommen haben, aber sie erbringen nicht den leisesten Beweis dafür, dass ein kausaler Zusammenhang zum dem Rauchverbot besteht.

Ein Blick in die Statistiken lässt erkennen, dass in vorangegangenen Jahren ähnliche Schwankungen aufgetreten waren. In Genf zum Beispiel minus 15% (2004), minus 8% (2008) und plus 10% (2006), in Graubünden minus 40% (2001), minus 30% (2004), minus 20% (2007). Waren da dunkle Mächte am Werk?

Der logische Schluss aus den obigen Ausführungen ist, dass sowohl das Gesetz von 2010 als auch die Initiative der Lungenliga ihre Rechtfertigungen aus bewusster Desinformation beziehen.

Bernd Palmer, dipl. Ing. ETH, 1222 Vésenaz


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