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15.06.2012
Bundesrat will Tänzerinnenstatut aufheben
Vernehmlassung zur Verordnungsänderung
Das Statut für Cabaret-Tänzerinnen aus Drittstaaten soll aufgehoben werden. Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur entsprechenden Teilrevision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) eröffnet.
Seit über 40 Jahren wird die Zulassung ausländischer Cabaret-Tänzerinnen mit Arbeitsbewilligungen geregelt. In den Neunziger-Jahren wurde ein spezielles Statut geschaffen, welches es Personen aus Drittstaaten erlaubt, in die Schweiz einzureisen, um als Cabaret-Tänzerin zu arbeiten, wobei es untersagt ist, der Prostitution nachzugehen.
Man sei "bei der periodischen Überprüfung" des Statuts zum Schluss gelangt, dass die Schutzwirkung nicht mehr gewährleistet ist, schreibt der Bundesrat. Etwa die Hälfte der Kantone wende das Statut nicht mehr an, unter anderem aus Gründen der mangelnden Kontrollierbarkeit, etwa des Verbots der Prostitution oder der Mindestanforderungen beim Lohn. Auch werde das Risiko für Menschenhandel als gross angesehen. Nach Ansicht des Bundesrats fällt damit die Grundlage für eine Aufrechterhaltung des Statuts weg.
Offenbar glaubt der Bundesrat selbst nicht so recht an seine Aussagen, denn die Abschaffung des Statuts soll durch flankierende Massnahmen begleitet werden, um den Opferschutz zu stärken und die Bekämpfung des Menschenhandels zu intensivieren.
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Dossiers: Ausländerrecht | Nachtleben
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