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12.08.2012

Bubble-Tea mit Warnhinweisen versehen

Bei Kleinkindern Gesundheitsrisiko durch Verschlucken

Beim Verkauf des Modegetränks Bubble Tea seien Warnhinweise zur Verschluckungsgefahr bei Kindern erforderlich. Zu diesem Schluss kommt das deutsche Bundesverbraucherschutzministerium (BMELV) aufgrund einer Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR).

Das BfR hat mögliche Risiken durch Verschlucken von Bestandteilen von Bubble Tea geprüft. Vor allem bei Kleinkindern bestehe ein besonders hohes Risiko für Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Aspiration. Die in Bubble Tea enthaltenen süssen Kügelchen können über die Bronchien in die Lunge gelangen, wenn diese über den Strohhalm eingesaugt werden.

Die betroffenen Wirtschaftsverbände wurden vom BMELV über die Ergebnisse unterrichtet und gebeten, die vom BfR empfohlenen Warnhinweise gut sichtbar, leicht lesbar und verständlich anzubringen.

Das BMELV fordert diese Warnhinweise vorsorglich, obwohl bisher weder aus Deutschland noch aus dem EU-Ausland Komplikationen durch Bubble Tea gemeldet worden sind. Eltern sollten aber bei unter vierjährigen Kindern unbedingt die gleichen Vorsichtsmaßnahmen beachten wie beim Verzehr von Erdnüssen oder Gummibärchen.

Bubble Tea ist ein Getränk auf Basis von grünem oder schwarzem Tee, der mit Fruchtsirup und Milch wie ein Milchshake zubereitet wird. Das Besondere sind die farbigen Kügelchen aus Stärke mit einer flüssigen Füllung, die im Mund zerplatzen.

Bemängelt werden von Verbraucherschützern und Behörden der hohe Zuckergehalt und die fehlende Deklaration bzw. Kenntlichmachung von Lebensmittelzusatzstoffen. Bubble Tea erzielte in Deutschland nach Auskunft der Gesellschaft für Konsumforschung in den ersten vier Monaten diesen Jahres einen Umsatz von über 4 Millionen Euro.

Autorin: Renate Kessen / aid


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