Suchen Sie Mitarbeiter?
Schalten Sie jetzt für 65 Franken ein Stellenangebot auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe. Jahresabos ab 390 Franken.
23.08.2012
Grossrat Ullmann verlangt liberalere Praxis bei der Abendruhe
Motion zur Anpassung des Gastgewerbegesetzes
Der grünliberale Grossrat Emmanuel Ullmann reicht eine Motion zur Anpassung von §36 des Gastgewerbegesetzes ein. Er will damit für eine liberalere kantonale Praxis bei der Abendruhe sorgen.
In den letzten Wochen hat in Basel die Diskussion um die sogenannte "Abendruhe" für einigen Wirbel gesorgt. Zahlreiche Gartenwirtschaften in Innenhöfen verfügen nur über eine Bewilligung für die Öffnung bis 20 Uhr. Die Sachlage ist komplex, werden doch Bundesrecht, ein Bundesgerichtsentscheid und einen Entscheid der kantonalen Baurekurskommission als Argumente für die strenge Praxis ins Feld geführt.
Nun hat sich Grossrat Emmanuel Ullmann (GLP) der Sache angenommen. "Entscheidend ist primär, ob von Bundesrechts wegen eine Pflicht der kantonalen Behörden zur generellen Verfügung der Abendruhe besteht", schreibt er in einer Motion. Dies sei – gerade mit Blick auf die Erwägungen im sogenannten Fall "Eierbrecht" – nicht der Fall. Das Bundesgericht habe nämlich deutlich gemacht, dass die Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zentral sei.
"Aus diesem Grund verbieten sich pauschale Lösungen wie die generelle Schliessung von Gartenbeizen um 20 Uhr", so Ullmann. Das verfassungsrechtliche Rechtsgleichheitsgebot verlange nämlich nicht nur, dass Gleiches gleich, sondern auch, dass Ungleiches ungleich behandelt wird. Die Kantone seien zwar an die Vorgaben des Umweltschutzgesetzes des Bundes gebunden, sie unterlägen damit aber der Pflicht, die konkreten örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen und angemessen zu gewichten.
Daraus folge eine Pflicht, jeden Betrieb gesondert zu betrachten. "In der Folge hängt es primär von der Nachbarschaft ab, ob sie einen Entscheid akzeptiert", so Ullmann. Der Entscheid der Baurekurskommission zum Restaurant Stänzler aus dem Jahre 2004 sei ein solcher Einzelfall gewesen. Daraus abzuleiten, dass alle Gesuche für Gartenwirtschaften nach 20 Uhr im Sinne der Rechtsgleichheit abzulehnen seien, sei unverhältnismässig und entspreche "nicht dem offenen Geist unseres Kantons".
Ullmann und die Mitunterzeichner der Motion wollen diese kantonale Praxis brechen, indem sie die bundesgerichtliche Pflicht zur einzelfallweisen Beurteilung im kantonalen Gastgewerbegesetz festschreiben. Paragraph §36 soll wie folgt präzisiert werden: "Aussenflächen von Restaurationsbetrieben, die sich in Innenhöfen oder ähnlichen Lagen befinden, dürfen bis mindestens 22 Uhr geöffnet halten."
Der Wirteverband Basel-Stadt geht davon aus, dass eine solche Regelung die Situation vieler Betriebe verbessern wird. Allerdings bleiben, wie auch Ullmann in seiner Motion einräumt, im Einzelfall Einschränkungen durch Beschwerden möglich.
- Völlig übertriebener Schutz der Abendruhe
- Abend- und Nachtruhe: Schreiende Ungleichbehandlung!
- Schutz der Abendruhe versus lebendige Gastronomie
Dossier: Lärmschutz
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=3612
Suchen Sie eine Stelle im Gastgewerbe?
Inserieren Sie kostenlos auf Gastro-Express, der führenden Jobbörse für das Schweizer Gastgewerbe!