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31.10.2012
Geschäftsmodell der Kontaktbars auf dem Prüfstand
Basler Strafgericht fällt wegweisendes Urteil
Das Basler Strafgericht fällte ein Urteil, das möglicherweise weitreichende Folgen hat. Im Kern geht es um die Frage, ob Prostituierte in Kontaktbars Gäste oder Mitarbeiter sind.
Vor anderthalb Jahren fand in der "Bermuda-Bar" an der Unteren Rheingasse eine Razzia statt. Die Betriebsinhaberin und die Bewilligungsinhaberin erhielten eine Strafe wegen mehrfacher Beschäftigung von Ausländern ohne Bewilligung und mehrfacher Übertretung des Gastgewerbegesetzes. Dagegen erhoben die beiden Einsprache.
Das Strafgericht kam nun zur Einschätzung, dass zwischen dem Betrieb und den "Touristinnen" ein Arbeitsverhältnis entstanden sei. Die Tatsache, dass die Frauen pro Zimmer und Nacht nur 40 Franken abliefern mussten, deute darauf hin, dass eine Leistung erbracht worden sei (gemeint ist wohl das im Gastgewerbegesetz verbotene Animieren).
Wie Niggi Dressler, Anwalt der Wirtin und ihrer Geschäftsführerin, auf TeleBasel sagte, sei es noch offen, ob Berufung eingereicht wird. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, könnte es darauf hinauslaufen, dass die Betreiber der rund zwei Dutzend Kontaktbars in Basel mit den Frauen Arbeitsverträge abschliessen und Arbeitsbewilligungen einholen müssten.
- Razzia im Rotlicht-Milieu an der Webergasse
- Bestechungsvorwürfe gegen Chefbeamtin nicht bestätigt
- Kontrolle in Milieu-Bar: 23 Sexarbeiterinnen angetroffen
Dossiers: Ausländerrecht | Nachtleben
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