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06.02.2013

Nutzung, Gestaltung und Verkehr

Entwicklungsrichtplan Innenstadt geht in die Vernehmlassung

Als Schlussdokument des Prozesses "Innenstadt – Qualität im Zentrum" geht der Entwicklungsrichtplan Innenstadt vom 7. Februar bis 8. April 2013 in die öffentliche Mitwirkung und Vernehmlassung. Der Entwicklungsrichtplan fasst die wichtigsten Inhalte und Entscheide in den Bereichen Nutzung, Gestaltung und Verkehr zusammen und beschreibt, wie sich die Basler Innenstadt in den nächsten zehn bis 15 Jahren entwickeln soll. Alle Interessierten sind eingeladen, sich zum Entwurf zu äussern.

Der Entwicklungsrichtplan Innenstadt beschreibt die erwünschte räumliche Entwicklung der Basler Innenstadt in den nächsten zehn bis 15 Jahren. Er hat den Status eines kommunalen Teilrichtplans, da er sich mit dem Teilgebiet der Basler Innenstadt befasst. Er konkretisiert die bestehenden kantonalen Planungsinstrumente und koordiniert die auf engstem Raum konzentrierten Bedürfnisse und komplexen Zusammenhänge. Er wird für die Behörden verbindlich sein.

Ob und wann ein Projekt realisiert und wie es finanziert wird, wird nicht im Entwicklungsrichtplan festgehalten. Projekte werden – gestützt auf den Entwicklungsrichtplan - in anschliessenden Verfahren konkretisiert und umgesetzt.

2009 startete der Regierungsrat den Prozess "Innenstadt – Qualität im Zentrum" mit einem grossangelegten Mitwirkungsverfahren zur Zukunft der Basler Innenstadt. Ab 2011 wurden die Themen Nutzung, Gestaltung und Verkehr in Teilprojekten vertieft.

Der nun im Entwurf vorliegende Entwicklungsrichtplan Innenstadt fasst die Inhalte und Entscheide in diesen drei Bereichen als Schlussdokument zusammen. Das öffentliche Mitwirkungs- und Vernehmlassungsverfahren soll ermöglichen, dass Anregungen aus der Bevölkerung oder von interessierten Institutionen eingegeben werden können. Nach Abschluss dieses Verfahrens wird das BVD die eingegangenen Bemerkungen und Hinweise bewerten, eine überarbeitete Endfassung erstellen und dem Regierungsrat zum Erlass vorlegen.

Inhaltlich befasst sich der Entwicklungsrichtplan mit folgenden Themen:

Nutzung

Der öffentliche Raum in der Innenstadt steht aufgrund vielfältigster Nutzungen nicht unbegrenzt zur Verfügung. Aus diesem Grund sorgt die Verwaltung für einen Interessensausgleich zwischen den verschiedenen Ansprüchen der Bevölkerung, der Wirtschaft und der Besucher Basels.

Um den Nutzungsdruck auf die zentralen Orte der Innenstadt zu reduzieren, wird eine bessere Verteilung der bewilligungspflichtigen Nutzungen auf dem gesamten Stadtgebiet und innerhalb der Innenstadt angestrebt. Gewisse Orte sollen stabilisiert (z.B. Barfüsserplatz, Kasernenareal), andere Orte sollen innerhalb des heutigen Umfangs verändert (z.B. Münsterplatz, Rosentalanlage) und gewisse Orte mit Potenzial sollen vermehrt genutzt werden (z.B. Marktplatz, Theaterplatz, Claraplatz).

Um den unterschiedlichen Funktionen, Identitäten und Atmosphären der verschiedenen Räume in der Innenstadt gerecht zu werden, schlägt der Regierungsrat neu eine Schwerpunktsetzung vor. Funktionsschwerpunkte definieren die wesentlichen und prägenden Funktionen eines Ortes (z.B. Unterer Rheinweg als Ort des Flanierens, der Begegnung, der Bewegung, der Verpflegung und der Unterhaltung). Konkretisiert wird dies durch den Schwerpunkt der bewilligungspflichtigen Nutzungen eines Ortes, diese werden zukünftig an diesem Ort hauptsächlich berücksichtigt (z.B. Boulevardgastronomie, Sportveranstaltungen, Feste und Kulturveranstaltungen).

Die Aussagen zur Nutzung werden durch die Anpassung der nachfolgenden Instrumente umgesetzt (z.B. Bespielungspläne, Wohnanteilplan, Boulevardplan).

Gestaltung

Die Gestaltung der Innenstadt präsentiert sich zurzeit sehr uneinheitlich und ohne gemeinsame Gestaltungsidee. Künftig soll die Gestaltung die Identität der Räume sichtbar machen und ihre baseltypischen Merkmale und Geschichte vermehrt erkennbar werden lassen.

Die Gestaltung orientiert sich dabei stark an den jeweils vorgesehenen Nutzungen. Das Gestaltungskonzept teilt den öffentlichen Raum der Innenstadt in 17 verschiedene Raumtypen ein und definiert für jeden der Raumtypen Gestaltungsprinzipien (welches Strassenprofil, welche Materialien, welche Grünelemente, für welche Verkehrsträger).

Umgesetzt werden diese Aussagen mit einem separaten Ratschlag zum Gestaltungskonzept Innenstadt. Die Prioritäten der einzelnen Projekte werden auf die Erhaltungsplanung und den Sanierungsbedarf abgestimmt.

In erster Priorität (2013 bis 2020) werden folgende Areale bearbeitet: Birsig-Parkplatz, Rümelinsplatz, St. Johanns-Platz, Tschudi-Park, Freie Strasse, Kirschgartengeviert, Steinengraben, St. Alban-Graben, Schanzenanlagen, Claraplatz, Rosentalanlage, Greifengasse/Ochsengasse, Rheingasse, Unterer Rheinweg zwischen Johanniterbrücke und Kaserne, Rosentalstrasse, Wettsteinanlage und Riehenteichanlage. Zurzeit wird der entsprechende Ratschlag erarbeitet, er soll im Frühling dem Regierungsrat und dem Grossen Rat vorgelegt werden.

Verkehr

Im Bereich Verkehr übernimmt der Entwicklungsrichtplan Innenstadt die Aussagen des Verkehrskonzepts Innenstadt, welches bereits im Januar 2011 vom Grossen Rat genehmigt wurde. Die Sonderregelungen für die ausnahmsweise Zufahrt in den motorfahrzeugfreien Kern der Innenstadt werden in einer separaten Verordnung geregelt. Die entsprechende Verordnung wird zurzeit noch erarbeitet und dient als Basis für die zu erlassenden Verkehrsanordnungen.


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