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21.02.2013

Rauchverbot gilt in allen Restaurationsbetrieben

Appellationsgericht hält auch Einzelvereine für rechtswidrig

Das Appellationsgericht Basel-Stadt hat in einem Grundsatzurteil klargestellt, dass das Rauchverbot in allen Restaurants gilt – auch in solchen, die sich als Vereinslokale bezeichnen.

Kurz vor der Fasnacht hat das höchste Gericht des Kantons in bisher sechs Urteilen gegen Fümoar-Lokale die Haltung des Regierungsrates bestätigt: Das Rauchverbot gilt auch in Restaurants, die sich als Vereine bezeichnen. "Somit sind Fümoar-Mitgliedschaften, Schilder am Eingang und Mitgliederausweise nutzlos", schreibt das Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) in einer Mitteilung. Jeder Wirt, der Rauchen lasse, handle unrechtmässig und habe Massnahmen zu erwarten. Genannt werden kostenpflichtige Verwarnungen und – im Wiederholungsfall – der Bewilligungsentzug.

Nach den beiden Urteilen vom Juni des letzten Jahres, als es Verfügungen des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU) schützte, hat das Appellationsgericht nun die ersten sechs Urteile in Verfahren des BVD gefällt. Dabei hat es die Rekurse gegen kostenpflichtige Verwarnungen als in allen Teilen unbegründet abgewiesen und den Rechtsstandpunkt des Departements bestätigt.

Darüber hinaus ist das Verwaltungsgericht auch der Ansicht des BVD gefolgt, wonach der vom Bundesgericht bereits beurteilte Fall aus dem Kanton Thurgau (Einzelrestaurant mit Vereinslösung) auch auf den Verein Fümoar anwendbar ist, wo sich bekanntlich über 100 Betriebe zu einem Verein zusammengeschlossen haben. Klargestellt wurde damit, dass das Rauchverbot auch für Restaurationsbetriebe gilt, die nicht dem Verein Fümoar angehören, sich aber als Einzelverein organisiert haben.

"Ein Weiterzug dieser Fälle an das Bundesgericht wird dem Verein Fümoar, respektive den Rekurrenten, nicht helfen, da eine solche Beschwerde von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung hat", schreibt das BVD. Das Bundesgericht hat bereits in den beiden WSU-Fällen den Antrag auf Gewährung der aufschiebenden Wirkung abgelehnt. Das BVD hat angekündigt, unverzüglich unter Verweis auf die vorgenannten Gerichtsentscheide die rund 70 hängigen Fälle zu entscheiden.


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