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07.03.2013

Nationalrat will Zolltarif für gewürztes Fleisch korrigieren

Schweiz unterläuft WTO-Regelung

Der Nationalrat will gewürztes Fleisch dem gleichen Zolltarif unterstellen wie Frischfleisch. Er gab einer parlamentarischen Initiative aus der SVP-Fraktion Folge – und weckte Erinnerungen an den Bündnerfleisch-Lachanfall von alt Bundesrat Rudolf Merz.

sda. Die grosse Kammer hiess den 2010 eingereichten Vorstoss am Dienstag mit 97 zu 89 Stimmen gut und folgte damit der Minderheit der Wirtschaftskommission (WAK). In deren Augen setzen die gestiegenen Trockenfleisch-Importe einheimische Produzenten unter Druck. Das Geschäft geht nun in den Ständerat.

Der frühere Bauernverbandspräsident Hansjörg Walter (SVP/TG) machte geltend, dass die zolltarifliche Unterscheidung zwischen Frischfleisch und gewürztem Fleisch – zum Beispiel Bündnerfleisch – zu Verzerrungen im Markt führe. Eine Korrektur würde auch bezüglich Deklaration und Herkunft klare Regeln bringen.

Die unterlegene Kommissionsmehrheit hielt dagegen, dass es um einen Interessenkonflikt zwischen Fleischproduzenten und der Gastronomie gehe, die gewürztes Importfleisch vor allem verwende, wie Sprecher Fulvio Pelli (FDP/TI) ausführte. Schaffe die Schweiz den tieferen Tarif für gewürztes Fleisch ab, unterlaufe sie eine WTO-Regelung.

Das Gewürzfleisch-Problem beschäftigt die Schweizer Politik schon längere Zeit. 2010 ging es via Youtube sogar rund um die Welt, als Auslöser des berühmten Bündnerfleisch-Lachanfalls von alt Bundesrat Hans-Rudolf Merz im Nationalrat.

Ein Ratsmitglied hatte damals wissen wollen, ob die Zollverwaltung genügend streng gegen die Zunahme des Imports von gewürztem Fleisch vorgehe. Die Antwort aus der Verwaltung brachte Merz derart zum Lachen, dass er sie nur mit Mühe verlesen konnte.


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