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18.03.2013

Coca-Cola behindert den Wettbewerb

Es braucht eine Verschärfung des Kartellrechts

Coca-Cola schützt sein Vertriebssystem, um in der Schweiz Kaufkraft abzuschöpfen. Wir haben die Wettbewerbskommission gebeten, eine Untersuchung gegen die Coca-Cola Erfrischungsgetränke AG, die Coca-Cola HBC (Schweiz) AG und allenfalls auch gegen andere Gesellschaften des Coca-Cola-Systems zu veranlassen.

Seit November 2011 importieren wir Mehrwegflaschen von Coca-Cola aus Deutschland und lassen sie über eine Partnerfirma an rund 200 Gastwirtschaftsbetriebe in der Nordwestschweiz verteilen. Durch die Parallelimporte sparen die Wirte – je nach Rabattstufe in der Schweiz – zwischen 11 und 34 Rappen pro Flasche.

Bisher beziehen wir die Ware über einen deutschen Grosshändler, dessen Marge wir wohl oder übel mitbezahlen. Im September 2012 haben wir beim Abfüller in Deutschland um eine Offerte für Direktbezug gebeten – schliesslich geht es um über 20 Lastenzüge pro Jahr. Wir haben angeboten, die Ware vorauszubezahlen und in Deutschland abzuholen. Somit lag kein sachlicher Rechtfertigungsgrund vor, eine Offerte zu verweigern.

Ein Angebot erhielten wir dennoch erst im Dezember 2012 und nur dank Bemühungen der Wettbewerbskommission. Zuvor kam der telefonische Bescheid, ein Direktverkauf sei wegen eines "Gentlemen's Agreement" zwischen den Ländergesellschaften von Coca-Cola nicht möglich.

Die erste Offerte des deutschen Abfüllers war wenig aussagekräftig, so dass wir einen Fragenkatalog einschickten, welchen die Coca-Cola Erfrischungsgetränke AG Mitte Januar beantwortete. Erst jetzt wurde trotz kompliziertem Preismodell klar, welcher Netto-Abholpreis konkret angeboten wurde.

Zwar ist die Coca-Cola Erfrischungsgetränke AG bereit, uns die üblichen Mengenrabatte und Belieferungskonditionen zu gewähren, allerdings nicht sogenannte "Werbebeiträge", die angeblich der Marktbearbeitung in Deutschland dienen.

Ein Angebotsvergleich zeigt, dass es bei den uns vorenthaltenen Preisermässigungen um rund 15 Prozent des Nettopreises geht. Würde ein deutscher Grossist für diesen Wert tatsächlich Werbung leisten, wäre er eine Werbeagentur und nicht Getränkehändler.

Das Verhalten von Coca-Cola ist stossend. Solange wir über einen deutschen Zwischenhändler einkaufen, richtet Coca-Cola auf diesen Bezügen ja den Beitrag auch dann aus, wenn die Ware in der Folge in die Schweiz exportiert wird.

Normales Geschäftsgebaren wäre es, mit einem potentiellen Grosskunden sofort Kontakt aufzunehmen. Auch aufgrund anderer Erfahrungen sind wir zur Überzeugung gelangt, dass man als Schweizer Kunde von den Konzern-Niederlassungen in benachbarten Ländern erst dann eine Offerte erhält, wenn man Anzeige erstattet oder zumindest damit droht.

Bei Coca-Cola handelt es sich um ein marktbeherrschendes Unternehmen. Viele Wirte sind darauf angewiesen, mit Coca-Cola beliefert zu werden. Das wird ausgenutzt, um in der Schweiz Kartellrenten zu erzielen. Die Wirte in Basel stehen in Konkurrenz mit ihren Berufskollegen ennet der Grenzen. Weil sie beim Einkauf mehr bezahlten als diese, werden sie in der Ausübung des Wettbewerbs behindert.

Auch höhere Abfüll- und Lohnkosten von Coca-Cola in der Schweiz rechtfertigen es nicht, Parallelimporte zu erschweren. Wer das zulässt, erlaubt dem Getränkekonzern, sein Vertriebssystem zu schützen.

Beim uns vorenthaltenen Werbebeitrag handelt es sich um ein unzulässiges Rabattsystem, das einzig der bestehenden Gebietsabgrenzung dient. Die Verweigerung des Preisnachlasses führt zu einem faktischen Zwang zum Einkauf über einen ausländischen Zwischenhändler.

Die Wettbewerbskommission hat dafür gesorgt, dass wir eine Offerte erhalten haben, doch nun scheint sie an die Grenzen ihrer Möglichkeiten zu stossen. Wir fordern eine gesetzliche Norm, die sicherstellt, dass Nachfrager aus der Schweiz nicht benachteiligt werden. Das würde unsere Position stärken und dazu beitragen, dass in der Schweiz endlich Wettbewerbspreise zustande kommen.

Wirteverband Basel-Stadt

Der Wirteverband Basel-Stadt importiert Mehrwegflaschen von Coca-Cola und Schweppes, um die Vertriebssysteme der Getränkekonzerne unter Wettbewerbsdruck zu setzen. Bild: CR


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