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26.03.2013

Nutzung des öffentlichen Raumes soll vereinfacht werden

Totalrevision des Allmendgesetzes

Das neue Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (NöRG), welches das bisherige Allmendgesetz ersetzen wird, bringt Vereinfachungen. Für Bewilligungen soll es künftig nur noch eine Anlaufstelle geben. Einzelne Bewilligungen können durch reine Meldepflicht ersetzt werden. Die "Bespielungspläne" erhalten eine gesetzliche Grundlage.

Der Regierungsrat hat die Vorlage für ein neues Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Das Gesetz vereinfacht die Verfahren dort, wo es möglich und sinnvoll ist: Neu ist nur noch die Allmendverwaltung als Bewilligungsbehörde vorgesehen.

Unabhängig von der Dauer und Intensität der Nutzung gibt es nur noch eine Art von Bewilligung, und einzelne Bewilligungen werden wo möglich durch reine Meldepflichten ersetzt.

Dem Gesetz können neu auch Flächen unterstellt werden, die zwar rechtlich gesehen nicht Allmend sind, aber wie Allmend genutzt werden (z.B. St. Johanns-Park). So sollen Verfahren und Zuständigkeiten an die tatsächliche Nutzung einer Fläche angepasst werden.

Der Kreis der Einspracheberechtigten zur Wahrung des rechtlichen Gehörs ist vom Bundesrecht vorgegeben und bleibt deshalb gleich wie heute. Auch die Höhe der Gebühren, die für die Nutzung von Allmend erhoben werden, wird sich mit dem neuen Gesetz nicht verändern.

Die Bespielungspläne werden beibehalten und bekommen mit dem Planungsinstrument der "speziellen Nutzungspläne" eine gesetzliche Grundlage.

Das NöRG ermöglicht es unter anderem, Zonen für Partyanlässe zu schaffen und Strassenfeste vereinfacht zu behandeln. Damit nimmt der Regierungsrat die Anliegen der Motion Salome Hofer betreffend Jugendbewilligung und des Anzugs Heidi Mück betreffend die grosszügigere Regelung für Strassenfeste auf. Die entsprechenden Detailbestimmungen werden auf Verordnungsstufe geregelt.

Mit dem NöRG wird das geltende Allmendgesetz aus dem Jahr 1927 abgelöst. Das Allmendgesetz genügt den heutigen Ansprüchen an eine Regelung der Nutzung des öffentlichen Raumes nicht mehr, es weist rechtliche Lücken auf, ist unübersichtlich und sprachlich veraltet.

Dossier: Allmend
Permanenter Link: https://www.baizer.ch/aktuell?rID=4011


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