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15.10.2013

WAK des Ständerats hält am Nachtverkaufsverbot fest

Klare Mehrheit gegen Mindestpreis für alkoholische Getränke

Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) beantragt mit 6 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung, am Verbot für den Detailhandel mit alkoholischen Getränken in der Nacht festzuhalten. Mit 8 zu 3 Stimmen lehnt sie hingegen die Festlegung eines Mindestpreises für Alkohol ab.

Bei den Differenzen zum Alkoholhandelsgesetz hält die WAK-S an ihrer ursprünglichen Position fest: Mit 6 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung beantragt sie, am Verkaufsverbot für alkoholische Getränke von 22 bis 6 Uhr festzuhalten und damit dem Antrag des Bundesrates zu folgen.

Die Kommissionsmehrheit ist überzeugt, dass mit dieser Massnahme sowohl der Jugend- und Gesundheitsschutz verstärkt, als auch die Sicherheitssituation vor allem in den städtischen Zentren verbessert werden kann. Sie verweist denn auch darauf, dass diverse Kantons- und Stadtregierungen sowie die Gesundheitsdirektorenkonferenz nachdrücklich ein Nachtverkaufsverbot fordern.

Demgegenüber beantragt die WAK-S mit 8 zu 3 Stimmen, auf die Einführung eines vom Alkoholgehalt abhängigen Mindestpreises zu verzichten. Die Kommissionsmehrheit geht davon aus, dass diese Massnahme zu Einkaufstourismus führt und die inländische Produktion über Gebühr schwächt.

Sie ist der Meinung, dass die übrigen im Gesetz vorgesehenen Massnahmen bereits einen genügenden Jugendschutz gewährleisten. Die Kommissionsanträge zum Mindestpreis und zum Nachtverkaufsverbot werden je von einer Minderheit bekämpft.

Bei der Beratung des Spirituosensteuergesetzes hat die Kommission zur Kenntnis genommen, dass das Modell der Ausbeutebesteuerung, welches in unterschiedlichen Varianten von beiden Räten im Grundsatz unterstützt wird, nicht nur in Bezug auf internationales Handelsrecht, sondern auch verfassungsrechtlich problematisch ist. Sie hat deshalb die Verwaltung beauftragt, einen alternativen Vorschlag, zu prüfen und die Stellungnahme der Branche hierzu einzuholen.

Die Kommission wird die entsprechenden Erkenntnisse an ihrer nächsten Sitzung vom 7. November beraten und dann auch über den Beschluss des Nationalrates zur Erhöhung des Steuersatzes definitiv befinden. Die Kommission hat im Übrigen ohne Gegenstimme im Grundsatz beschlossen, den steuerfreien Eigenbedarf der Landwirte beizubehalten.


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