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21.12.2013

Mindestlohn-Initiative: Aus 4000 werden 4300 Franken!

Annahme würde Niedrigqualifizierte benachteiligen

2014 kommt die Mindestlohn-Initiative des Gewerkschaftsbunds zur Abstimmung. Sie fordert einen Lohn von mindestens 22 Franken pro Stunde – unabhängig von den Qualifikationen des Mitarbeiters. Bei einer 42-Stunden-Woche entspräche das einem Monatslohn von 4024 Franken. Bei einer Wochenarbeitszeit von 45 Stunden, wie sie in gastgewerblichen Kleinbetrieben erlaubt und üblich ist, würde der Mindestlohn sogar auf 4311 Franken steigen. Gegenüber dem heutigen Ansatz wäre das eine Steigerung von 26 Prozent!

Bei einer Annahme der Mindestlohn-Initiative müsste Hilfskräften – selbst solchen ohne Arbeitserfahrung und Deutschkenntnisse – 4024 Franken pro Monat bezahlt werden. Dieser Berechnung liegen 42 Wochenstunden zugrunde. Weil die wöchentliche Arbeitszeit in Saisonbetrieben aber 43.5 Stunden und in Kleinbetrieben 45 Stunden beträgt, würden die Mindestlöhne dort sogar auf 4168 Franken resp. 4311 Franken steigen.

Diese Werte liegen 18 bis 26 Prozent über dem aktuell geltenden Mindestlohn im Gastgewerbe von 3407 Franken und sogar 28 bis 37 Prozent über dem Mindestlohn in der Einarbeitungszeit (in den ersten sechs Monaten darf der Mindestlohn um 8% unterschritten werden).

Bei 13 Monatslöhnen käme die Brutto-Lohnsumme einer Hilfskraft auf 52'312 Franken zu liegen, in Saisonbetrieben auf 54'184 Franken und in Kleinbetrieben auf 56'043 Franken. Inklusive Lohnnebenkosten entstünde den Arbeitgebern ein Gesamtaufwand von über 60'000 Franken. Angesichts einer durchschnittlichen Produktivität von 110'000 Franken pro Vollzeiteinheit – ohne das oberste Zehntel der Branchenbesten sind es eher 100'000 Franken – ist das für die meisten gastgewerblichen Betriebe nicht tragbar.

Mit 215'000 Beschäftigten ist das Gastgewerbe einer der bedeutendsten Arbeitgeber des privaten Sektors. Bisher werden die Löhne und andere wichtige Arbeitsbedingungen innerhalb einer gut funktionierenden Sozialpartnerschaft verhandelt, was es erlaubt, branchenspezifische Bedürfnisse und Möglichkeiten zu berücksichtigen. Greift man nun ein wesentliches Element der Arbeitsbedingungen heraus und regelt es gesetzlich so, dass es weit über dem Gesamtarbeitsvertrag liegt, so fällt das ganze Paket zusammen. Staatliche Mindestlöhne gefährden also die Sozialpartnerschaft!

Eine Anpassung bei den Löhnen in der geforderten Höhe hätte eine massive Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Anbietern im Ausland und solchen in weniger personalintensiven Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben zur Folge. In einem kleinen Land wie der Schweiz ist die Gastronomie nicht rein binnenorientiert, denn für die Gäste ist es leicht, ins benachbarte Ausland auszuweichen. Und die Hotellerie befindet sich sowieso in einem heftigen globalen Wettbewerb.

Eine Annahme der Mindestlohn-Initiative würde nicht nur die Löhne von Ungelernten erhöhen, sondern die Personalkosten durchs Band massiv erhöhen. Ein Arbeitgeber muss und will in der Lage sein, einer guten Hilfskraft ein paar Hundert Franken mehr zu bezahlen als nur den Mindestlohn, der für die Schwächsten und Unerfahrensten gilt. Der Lohn einer gelernten Fachkraft muss dann nochmals deutlich höher liegen, weil es sonst nicht genügend Anreiz für die Aus- und Weiterbildung gibt.

Rationalisierungsmöglichkeiten sind im Gastgewerbe sehr beschränkt. Folglich müssten die Preise so stark angehoben werden, dass sie von den meisten Betrieben nicht am Markt durchgesetzt werden könnten. Es käme zu einer Verlagerung ins Ausland und zu weniger personalintensiven Anbietern (Detailhandel, Take-Aways, Gemeinschaftsverpflegung, Parahotellerie), während im konventionellen Gastgewerbe Betriebe schliessen oder ihre Öffnungszeiten reduzieren würden. Unter dem Strich dürften alleine in unserer Branche 20'000 bis 30'000 Arbeitsplätze verloren gehen.

Das Gastgewerbe hat einen hohen Anteil von Geringqualifizierten und Ersteinsteigern. Deren Chancen werden durch höhere Mindestlöhne sabotiert, weil die Bereitschaft und die Fähigkeit der Unternehmen abnehmen, Mitarbeiter einzustellen. Die Mindestlohn-Initiative ist ein Bumerang: Eine Annahme wird zu einem enormen volkswirtschaftlichem Schaden führen!


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