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20.02.2014

Bundesrat stärkt Detailhandel den Rücken

Läden sollen schweizweit bis 20 Uhr öffnen dürfen

Mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Teilharmonisierung der Ladenöffnungszeiten verbessert der Bundesrat die Rahmenbedingungen für den Detailhandel. Flexiblere Ladenöffnungszeiten stärken dessen Wettbewerbsfähigkeit. Die Teilharmonisierung stellt keine Änderung des Arbeitsrechts dar. Einer raschen Beratung und Verabschiedung im Parlament steht nichts im Weg.

Ein wichtiger Grund für den übermässigen Einkaufstourismus ins nahe Ausland sind unpraktische Ladenöffnungszeiten in der Schweiz. Mit der Vorlage zur Teilharmonisierung der Ladenöffnungszeiten definiert der Bundesrat geeignete Gegenmassnahmen und verbessert die Rahmenbedingungen für den Schweizer Detailhandel. Nur wenn dieser die Möglichkeiten erhält, sich gegenüber dem Ausland gut zu positionieren, kann der Einkaufstourismus effektiv und günstig bekämpft werden.

Die verbesserten Einkaufsmöglichkeiten bringen auch für die Kunden Vorteile und vereinfachen die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Da die Vorlage ohne Änderungen im Arbeitsrecht umgesetzt werden kann, braucht es eine rasche Beratung und Verabschiedung im Parlament.


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