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30.09.2014

Neuenburg: Kantonaler Mindestlohn aufgeschoben

Bundesgericht erteilt aufschiebende Wirkung

Etappensieg für GastroSuisse: Nachdem das Kantonsparlament in Neuenburg einen Mindestlohn gesetzlich verankert und verabschiedet hat, reichte GastroSuisse dagegen Beschwerde ein. Nun hat das Bundesgericht die aufschiebende Wirkung erteilt, wodurch das neue kantonale Gesetz vorerst nicht in Kraft tritt.

Die Sache ist damit aber noch nicht vom Tisch. Das Bundesgericht prüft nun im Beschwerdeverfahren, ob das Gesetz und damit der für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Kanton geltende Mindestlohn von 20 Franken pro Stunde gegen Bundesrecht verstösst.

Besonders betroffen von der neuen Regelung sind diejenigen Branchen, welche einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unterstehen. Die Sozialpartner haben darin bereits Mindestlöhne ausgehandelt. Das ist insbesondere der Fall für die im Gastgewerbe tätigen Betriebe, für welche der GAV ausnahmslos gesamtschweizerische Geltung hat. Das Urteil wird frühestens im Frühling 2015 erwartet.


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