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Wirteverband Basel-Stadt

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21.10.2014

Unkomplizierte Spesen-Abwicklung gefordert

Pauschalspesen auch für Kleinunternehmen

Die Basler Regierung hat bei einem Treffen mit dem Gewerbeverband Basel-Stadt die Bereitschaft bekräftigt, pragmatische Lösungen für Probleme der KMU zu finden. Der Gewerbeverband freut sich über diese Haltung und er hat im Rahmen seines "Monsieur-le-Bureau-Monitors" eine erste Forderung an die Verwaltung adressiert: Pauschalspesen sollen auch für Kleinbetriebe mit weniger als fünf Kaderstellen wieder möglich sein. Die vollzogene Praxisänderung der Verwaltung verursacht gerade für Kleinbetriebe und Startups unnötigen Bürokratie-Aufwand.

Der Gewerbeverband Basel-Stadt hatte anlässlich der Gewerbetagung vom 4. September das Verwaltungswachstum sowie die zunehmende Einschnürung der KMU durch Reglemente und Vorschriften kritisiert. Er hat den "Monsieur-le-Bureau-Monitor" ins Leben gerufen, eine Kontaktstelle, bei der Gewerbetreibende unnötige Staatsausgaben und Bürokratie-Leerläufe melden können. Seither hat der Gewerbeverband Basel-Stadt zahlreiche Rückmeldungen erhalten.

Weiter hat heute ein Treffen zwischen Regierungsrat Basel-Stadt und Gewerbeverbandspräsident Marcel Schweizer sowie Gewerbedirektor Gabriel Barell zu diesem Thema stattgefunden. In einer konstruktiven Atmosphäre hat die Regierung den Gewerbeverband Basel-Stadt aufgefordert, die Anliegen bei der Regierung oder dem Parlament – je nach Thema – zu deponieren.

Der Gewerbeverband Basel-Stadt freut sich über die Bereitschaft der Regierung, Probleme pragmatisch anpacken zu wollen, und er hat postwendend eine erste Forderung aus dem Monsieur-le-Bureau-Monitor eingebracht: Kleinunternehmen sollen wieder Pauschalentschädigungen für Repräsentations- und Kleinauslagen geltend machen können.

Praxisänderung führte zu Ungleichbehandlung

Per 2014 vollzog die Steuerverwaltung eine Praxisänderung, so dass solche Pauschalentschädigungen nur noch für Firmen mit mindestens fünf Empfängern zu genehmigen sind. Diese Schranke stellt für viele Kleinunternehmen und Startups eine diskriminierende und nicht nachvollziehbare Hürde dar.

Als Folge sind die entsprechenden Mitarbeiter gezwungen, jeden noch so kleinen Einzelbeleg zu sammeln und in der Buchhaltung abzurechnen, um eine Entschädigung zu erhalten. Für Kleinunternehmer bedeutet dies ein beträchtlicher bürokratischer Mehraufwand. Hinzu kommt, dass andere Kantone wie etwa Baselland keine Grenze bei der Betriebsgrösse für die Genehmigung von Pauschalspesenreglementen kennen.

Leitende Angestellte oder Geschäftsführer haben im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit oftmals Auslagen für Repräsentation oder für die Pflege ihrer Kundschaft. Die Belege für diese Kleinausgaben sind teilweise nicht oder nur unter schwierigen Bedingungen zu beschaffen. Namentlich handelt es sich dabei beispielsweise um Kleinauslagen für Essen und Trinken, Geschenke bei Einladungen, Parkgebühren oder Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln.

Aus Gründen der unkomplizierten Abwicklung soll daher auch für leitende Angestellte von Kleinbetrieben eine jährliche Pauschalentschädigung ausgerichtet werden können. Mit dieser Pauschalentschädigung werden sämtliche Kleinausgaben bis zur Höhe von 50 Franken pro Ereignis abgegolten.

Der Gewerbeverband Basel-Stadt erwartet, dass diese Ungleichbehandlung rasch rückrückgängig gemacht wird. Andernfalls müsste der Druck mit einem politischen Vorstoss erhöht werden.


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