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14.11.2014

Mehr Aufklärung oder mehr Verunsicherung?

Informationsflut für Verbraucher

Galt die Parole "mehr Transparenz" nach dem Weissbuch der Lebensmittelsicherheit noch als das wegweisende Instrument, um das Verbrauchervertrauen zu stärken, stellt der Verein "Die Lebensmittelwirtschaft" nach einer aktuell veröffentlichten Verbraucherstudie eben diese Wirkung in Frage.

38 Prozent der rund 1000 repräsentativ ausgewählten Verbraucher fiel spontan nichts zu dem Begriff Transparenz ein. Die Gesamtheit ihrer Studienergebnisse werfe die Frage auf, ob ein Mehr an Detailinformationen Transparenz tatsächlich fördere oder nicht vielmehr zu steigender Verunsicherung führe.

Eine These, die alles andere als neu ist. So etwa widmete sich das Forum "Mehr als wir verdauen können" vom aid infodienst in Bonn im Mai 2010 eben diesem so schwierigen Balanceakt zwischen hilfreichen und letztlich belastenden, weil kaum verwertbaren Informationen. Deutlich wurde unter anderem: Auch mit Hilfe von Nichtwissen lassen sich gute Entscheidungen treffen.

Mitunter ist die Ignoranz von Informationen bei der Entscheidungsfindung dem Expertenrat sogar überlegen. Allerdings: Ignoriert werden kann nur, was da ist. Der Autor der aktuellen Studie, Professor Achim Spiller von der Universität Göttingen, beschreibt diesen Umstand als Transparenzparadoxon: "Wissen können wollen, aber Informationen nicht unbedingt nutzen müssen."

Das Dilemma jeglichen Transparenzbemühens ist folglich, dass unter grossem Aufwand zusammengestellte Informationen vielleicht nie abgefragt werden. Und wenn doch, dann nur von einem verschwindend geringen Anteil der Verbraucher.

Naturgemäss stellt sich da die Frage: Ist es den Aufwand also wert? Auch im Hinblick darauf, dass in den letzten gut 15 Jahren nach Veröffentlichung des Weissbuches und dem darin beschriebenen Ziel, für mehr Transparenz sorgen zu wollen, nicht gerade eine Trendwende in Sachen Verbrauchervertrauen stattgefunden hat.

Ein Grund für dieses Manko mögen die bisweilen halbgaren Gesetzesinitiativen sein, die stets dann in aller Eile verabschiedet werden, wenn ein Missstand in der Lebensmittel- und Futtermittelwirtschaft aufgedeckt wird.

Das jüngste Beispiel ist die Verpflichtung der Behörden, bestimmte lebensmittelrechtliche Verstösse zu veröffentlichen (§ 40 Abs. 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch). Aktuell haben alle Bundesländer den Vollzug der Vorschrift ausgesetzt, voraussichtlich bis das Bundesverfassungsgericht über den von Niedersachsen gestellten Normenkontrollantrag befunden hat.

Deutlich wird an diesem Beispiel jedenfalls eins: Transparenz – also die Durchsichtigkeit und damit die Verständlichkeit von Informationen – als vertrauensschaffende Massnahme ist kein Selbstläufer, sondern bedarf einer sachlichen Abwägung, wie und letztlich auch welche Informationen in welcher Form zur Verfügung gestellt werden.

Dabei kommt zweifellos Multiplikatoren eine tragende Rolle zu, wie auch die Studie von "der Lebensmittelwirtschaft" zeigt. So geniessen insbesondere Verbraucherzentralen und unabhängige Testorganisationen ein hohes Vertrauen. Und diese wiederum brauchen für ihre Arbeit natürlich so viele Informationen, wie möglich. Offenbar ganz im Gegensatz zum Verbraucher selbst.

Dr. Christina Rempe / aid


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