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03.03.2015

Hotellerie wird im Strukturwandel behindert

Kompromiss bei der Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative

Der Nationalrat hat entschieden, dass unrentable Hotelbetriebe bis zu 50 Prozent in Zweitwohnungen umgenutzt werden dürfen. Das wirft Fragen auf. Die Branche fordert den Ständerat auf, die vollumfängliche Umnutzung von unrentablen Hotels in Zweitwohnungen zu ermöglichen.

Artikel 9 des Bundesgesetzes über Zweitwohnungen regelt die Erstellung von Zweitwohnungen im Zusammenhang mit strukturierten Beherbergungsbetrieben. So erlaubt er die Querfinanzierung des Hotelbetriebs durch den Verkauf oder die Vermietung von Wohnungen. Dies ist ein wichtiges Instrument der Hotelfinanzierung und ermöglicht einen Strukturwandel hin zu weniger, dafür grösseren Beherbergungsbetrieben.

Absatz 2 des Artikels 9 besagt, dass ein Hotel unter sehr strikten Bedingungen in Zweitwohnungen umgewandelt werden darf, wenn es nicht mehr wirtschaftlich weitergeführt werden kann. Die Kompromisslösung des Nationalrates erlaubt nun die Umnutzung unrentabler Hotels bis zu 50 Prozent in Zweitwohnungen. Der Bundesrat sowie auch die Branche hatten sich für eine vollumfängliche Umnutzung ausgesprochen.

In der Schweiz nimmt die Anzahl der Betriebe aus strukturellen Gründen um jährlich durchschnittlich 60 Betriebe ab. Die Kompromisslösung des Nationalrates trägt dieser Entwicklung nur teilweise Rechnung. Das Zweitwohnungsgesetz geht nun im Rahmen der Differenzbereinigung zurück an den Ständerat.

Hotelleriesuisse, Parahotellerie Schweiz, GastroSuisse und der Schweizer Tourismusverband fordern vom Ständerat im Sinne eines nachhaltigen Strukturwandels die Möglichkeit, unrentable Betriebe vollumfänglich in Zweitwohnungen umnutzen zu können.


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