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16.03.2015

Bauern-Lobby will noch mehr Abschottung

Es ist falsch, Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip auszunehmen

Die Schweizer Landwirte setzen nach wie vor auf Protektionismus. Nun sollen Lebensmittel sogar vom bewährten Cassis-de-Dijon-Prinzip ausgenommen werden. Der Staat ist für den Gesundheitsschutz zuständig und nicht für Qualitätsstandards. Dafür gibt es den Markt!

Jacques Bourgeois ist Nationalrat. Der 57-jährige Freiburger ist auch Direktor des Schweizer Bauernverbands. Wen wundert es, dass er im Laufe der letzten sieben Jahre fast vierzig Vorstösse einreichte, die mit der Landwirtschaft zu tun hatten? So beschwert er sich beispielsweise beim Bundesrat, weil der Absatz der Schweizer Gurken sinkt. Oder er fordert eine schärfere Kontrolle, ob bei Lebensmitteln das Produktionsland korrekt angeben ist.

Dabei ist diese Bestimmung völlig weltfremd: Während es vollkommen genügt, die USA oder China als Herkunftsland zu deklarieren, wird die Bezeichnung "EU" beanstandet. Hier muss sogar zwingend der einzelne Mitgliedsstaat angegeben werden. Wohlverstanden voll ausgeschrieben, denn selbst allgemein bekannte Länderkürzel wie D, F, I, A oder DE, FR, IT, AT genügen nicht. Zwar verhindert diese Praxis die Importe nicht, doch sie verteuert sie unnötig!

Zu den Mitunterzeichnern vieler Vorstösse von Bourgeois gehören Kollegen aus dem Kreis der fast dreissig (!) Landwirtschaftsvertreter im Nationalrat. Allen voran Markus Ritter (CVP), der Präsident des Bauernverbands, aber natürlich auch andere Landwirte wie Jakob Büchler (CVP), Maya Graf (Grüne), Andreas Aebi und Erich von Siebenthal (SVP) sowie Agrarfunktionäre wie Albert Rösti SVP), Direktor der Schweizer Milchproduzenten, und Bruno Pezzatti (FDP), Geschäftsführer des Schweizer Obstverbands.

Zu den Gesinnungsgenossen von Bourgeois gehört auch der bernische SVP-Nationalrat Rudolf Joder, der den Bundesrat verpflichten will, bei der Aushandlung von Staatsverträgen die heimische Landwirtschaft "im Interesse der Ernährungssicherheit zu schützen und zu diesem Zweck die Einfuhr von Lebensmitteln zu beschränken".

Die Partei von Jacques Bourgeois, die FDP, schreibt sich den Abbau von technischen Handelshemmnissen gross auf die Fahne. Das hindert den 57-jährigen Agraringenieur jedoch nicht daran, mit einer parlamentarischen Initiative zu verlangen, Lebensmittel vom Geltungsbereich des Cassis-de-Dijon-Prinzips auszunehmen.

Das bewährte Prinzip, ein Produkt in der Schweiz zuzulassen, sobald es in einem EU/EFTA-Land offiziell in Verkehr gesetzt ist, soll für Lebensmittel nicht gelten. Als Hauptgrund macht Bourgeois geltend, dies gefährde die Qualitätsstrategie und die hohen Produktionsstandards hierzulande. Es würde Konsumenten irreführen, wenn Produkte, die nach unterschiedlichen Vorschriften hergestellt worden sind, unter der gleichen Sachbezeichnung in Verkehr gebracht würden.

Die Wirtschaftskommission des Nationalrats hat der parlamentarischen Initiative zugestimmt. Auch die WAK des Ständerats will das Rad zurückdrehen. Dies, obwohl für Lebensmittel schon bisher eine Sonderregelung galt: Es bedarf für sie einer Bewilligung, wenn sie den technischen Vorschriften der Schweiz nicht vollständig entsprechen. In vier Jahren erteilte der Bund gerade einmal drei Dutzend Bewilligungen, z.B. für Sirup mit geringerem Fruchtanteil oder Schmelzkäse mit tieferem Fettgehalt.

Würden konventionelle Lebensmittel aus der Schweiz tatsächlich eine ausgesprochen hohe Qualität aufweisen, so stiegen die Umsätze von Bio-Produkten wohl kaum stetig an. Zudem zeugen die stark zunehmenden Einkäufe von Schweizern im Ausland, das neben dem Preis auch die Qualität und die grössere Auswahl der dort angebotenen Lebensmittel von der Masse der schweizerischen Kundschaft durchaus geschätzt werden.

Die Annahme, die Schweiz habe das höchste Qualitätsniveau, gehört zu den Mythen, die vor allem die SVP und die Grünen zum Schaden des Landes seit längerem bewirtschaften. Zwar sind hohe Qualitäts- und Produktionsstandards wünschenswert, doch sind sie in einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung nicht Sache des Staates. Dessen Aufgabe ist es lediglich, den Gesundheitsschutz zu gewährleisten!

Die Bundesverfassung enthält keine Grundlage für verbindliche staatliche Vorgaben bezüglich Qualitätsstandards. In einer marktwirtschaftlichen Ordnung wird ausschliesslich im Rahmen des Wettbewerbsprozesses über solche Standards entschieden. Um den Wettbewerb zu fördern, ist es erwünscht, dass der Staat im Sinne des Landwirtschaftsartikels in der Bundesverfassung Vorschriften erlässt "zur Deklaration von Herkunft, Qualität, Produktionsmethode und Verarbeitungsverfahren" von Lebensmitteln. Solche Kennzeichnungen ermöglichen es den Kunden, bewusste Entscheide zu treffen.

Qualitätsstandards sind keine überwiegenden öffentlichen Interessen, die Ausnahmen vom Cassis-de-Dijon-Prinzip rechtfertigen. Sie können auch nicht unter die im Gesetz über die technischen Handelshemmnisse definierten Interessen der "Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen" oder der "Konsumentinnen und Konsumenten" subsumiert werden.

Statt Lebensmittel auszunehmen, ist die Bewilligungspraxis zu vereinfachen. Zudem sind endlich die hohen Schutzzölle auf vielen Lebensmitteln zu senken und schrittweise abzuschaffen. Eine Öffnung der Land- und Ernährungswirtschaft bietet Chancen, die sich die Schweiz nicht verspielen sollte. Der Teufelskreis zu immer noch mehr Planwirtschaft muss endlich durchbrochen werden!

Maurus Ebneter


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