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20.05.2015

Basler Regierung ändert Verordnung für Innenstadt-Zufahrt

Schritt zu einer pragmatischen Umsetzung des Verkehrskonzepts…

Die Basler Regierung reagiert auf die heftige Kritik an der Umsetzung des "Verkehrskonzepts Innenstadt" und nimmt an der Verordnung betreffend die ausnahmsweise Zufahrt" verschiedene Anpassungen vor.

Aufgrund der Erfahrungen mit dem seit 5. Januar 2015 geltenden Verkehrskonzept Innenstadt hat der basel-städtische Regierungsrat die Einführung einer Zubringerdienstregelung am Steinenberg, am Kohlenberg und an der Rebgasse beschlossen. Dies, um die Anlieferung nach 11 Uhr zu den drei am intensivsten bespielten Sälen (Stadtcasino, Bird's Eye, Volkshaus) zu erleichtern.

Da die Zufahrt von grossen Personengruppen mit zahlreichen einzelnen Taxis wenig sinnvoll ist und dem Ziel und Zweck der motorfahrzeugfreien Innenstadt widersprechen, werden künftig auch Kurzbewilligungen für Carfahrten in die Kernzone ausgestellt. Am Steinenberg und Kohlenberg werden zudem neue Halteplätze für Reisebusse zum Ein- und Aussteigenlassen eingerichtet.

Gebrechliche und gehbehinderte Personen sowie Kleinkinder dürfen zu Besuchszwecken nicht nur jederzeit in die Begegnungszone und die Tempo-30-Zone, sondern künftig auch bewilligungsfrei in die Fussgängerzone gebracht und abgeholt werden.

Die Unterscheidung zwischen Personen, die ohne privaten Abstellplatz in der Fussgängerzone und solchen, die in der Tempo-30/Begegnungszone wohnen, wird aufgehoben. Somit erhalten künftig auch Anwohner der Fussgängerzone gebührenfrei eine Dauerberechtigung anstatt einer gebührenfreien Kurzberechtigung. In der Verordnung ist nun ausdrücklich festgehalten, dass die erweiterten Güterumschlagszeiten – gleich wie für die Anwohnerschaft ohne privaten Abstellplatz auch für die Anwohnerschaft mit privatem Abstellplatz gelten.

Zufahrten für offizielle Anlässe des Kantons mit Einladung der Staatskanzlei sind künftig bewilligungsfrei möglich. Die Einladung muss zwecks Kontrolle mitgeführt werden. Für Personen und Unternehmen, die gestützt auf eine kostenpflichtige Bewilligung gemäss Verordnung betreffend Messen und Märkte in der Stadt Basel die Kernzone der Innenstadt befahren dürfen, ist künftig keine Zufahrtsbewilligung erforderlich.

Die Verordnungsänderungen werden per 1. Juni 2015 wirksam. Massgebend sind die konkreten Signalisationen. Die entsprechenden Anpassungen werden so rasch als möglich vorgenommen.

Ergänzend zu den Verordnungsänderungen werden gleichzeitig verschiedene Praxisänderungen umgesetzt. So gelten etwa für Personen, die in der Kernzone der Innenstadt wohnen, verlängerte Güterumschlagszeiten von Montag bis Freitag von 20 bis 11 Uhr des folgenden Tages und von Samstag 20 Uhr bis Montag 11 Uhr.

Diese Ausnahme vom grundsätzlichen Fahrverbot gilt neu auch zum Ein- und Aussteigenlassen von Personen. Damit können neu sämtliche Anwohner auch am Abend und in der Nacht von Dritten bis zur Wohnungstür gefahren werden. Die "Fahrer" dürfen die Kernzone davor oder danach ohne mitfahrenden Anwohner befahren.

Für Unternehmen, die mehr als 30 Mal pro Jahr ausserhalb der ordentlichen Güterumschlagszeiten in die Kernzone zufahren müssen, wurde ein elektronisches Kundenkonto eingerichtet. Dieses ist ab sofort in Betrieb und ermöglicht den registrierten Unternehmen den einfachen und vergünstigten Bezug von Kurzbewilligungen.

Mit dem "Gestaltungskonzept Innenstadt" (GKI) geht es ebenfalls vorwärts. Als erstes wird die Greifengasse im Zusammenhang mit Erhaltungsmassnahmen umgestaltet. Der öffentliche Raum soll besser nutzbar gemacht sowie die Fussgängerfreundlichkeit und die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt erhöht werden. Als Musterbeispiel dafür könnte sich dabei die Boulevardgastronomie in der Rheingasse erweisen.


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