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08.02.2016

Gibt es bald einen neuen L-GAV für das Gastgewerbe?

Verhandlungsdelegationen einigen sich auf Vorschlag

Die Verhandlungsdelegationen der Sozialpartner im Schweizer Gastgewerbe haben sich auf einen Vorschlag für die Grundzüge eines neuen Gesamtarbeitsvertrags (L-GAV) ab 2017 geeinigt. Die Verhandlungsresultate gehen nun in die Entscheidungsgremien der zuständigen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen. Der neue, allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsvertrag soll am 1. Januar 2017 in Kraft gesetzt werden. Bis dahin gilt weiterhin der aktuelle L-GAV.

Die offiziellen Verhandlungsdelegationen der Arbeitgeberorganisationen GastroSuisse, Hotelleriesuisse und Swiss Catering Association sowie der Arbeitnehmerorganisationen Hotel & Gastro Union, Unia und Syna haben sich am 22. Januar 2016 auf die Grundzüge für einen neuen L-GAV geeinigt.

Gemeinsam haben Vertreter der sechs Vertragsparteien nach zwei Jahre dauernden Verhandlungen die Stossrichtung definiert. Der neue Vertrag soll dazu beitragen, die Produktivität in der Branche zu steigern und die Fluktuation zu senken. Er soll zudem zur Verbesserung des Branchenimages beitragen und die Wettbewerbsfähigkeit des Gastgewerbes stärken.

In einer nächsten Phase werden die Verhandlungsergebnisse sorgfältig juristisch überprüft und ausformuliert. Der bereinigte Vertragstext wird Ende des ersten Quartals 2016 erwartet. Bis Ende Juni 2016 wird der Vorschlag für den neuen L-GAV in den zuständigen Gremien der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen behandelt.

Der Vertrag muss von diesen Entscheidungsgremien ratifiziert werden. Anschliessend erfolgt die umfassende Information aller dem L-GAV unterstellten Personen und Betriebe über die Neuerungen. Die Inkraftsetzung des mit 27'000 unterstellten Arbeitgebern und über 200'000 unterstellten Arbeitnehmern grössten allgemeinverbindlich erklärten Branchen-Gesamtarbeitsvertrags der Schweiz ist auf den 1. Januar 2017 geplant.


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